„Völlig sinnfreier Ausraster“
: Angreifer für tödliche Attacke auf Zugschaffner verurteilt

Der brutale Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz erschütterte bundesweit. Jetzt hat das Gericht die Tat bewertet.
Von
dpa
Zweibrücken
Jetzt in der App anhören

Der Angeklagte (rechts) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts mit seinem Rechtsanwalt Dimitrios Giannadakis. Der 26-Jährige ist wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Er soll am 2. Februar in der Pfalz von einem Zugbegleiter aufgefordert worden sein, sein Ticket zu zeigen. Im weiteren Verlauf soll der fahrkartenlose Grieche dem 36-Jährigen Faustschläge gegen Kopf und Schläfen versetzt haben. Der Zugbegleiter starb am 4. Februar an einer Hirnblutung.

Uwe Anspach/dpa POOL/dpa
  • Landgericht Zweibrücken verurteilte einen 26-Jährigen zu zehn Jahren Haft.
  • Er schlug bei einer Ticketkontrolle einen Zugbegleiter, der an Hirnblutung starb.
  • Die Tat wurde von Kameras im Regionalexpress bei Landstuhl aufgezeichnet – Festnahme in Homburg.
  • Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge, noch nicht rechtskräftig; Revision angekündigt.
  • Opferfamilie blieb fern und forderte Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Tödliche Faustschläge bei einer Ticketkontrolle: Fünf Monate nach dem brutalen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Der 26-Jährige hatte Anfang Februar keine Fahrkarte und schlug den Schaffner den Angaben zufolge so heftig, dass der Mann eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken erging wegen Körperverletzung mit Todesfolge und ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt der Hinterbliebenen hatte bereits vor dem Richterspruch in Saal 4 angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die Opferfamilie forderte eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes. Vergeblich – deswegen blieben Familienangehörige und Freunde der Verkündung fern.

Ein schwer zu ertragendes Video

Der Fall hat deutschlandweit eine Debatte über mangelnde Sicherheit in Zügen ausgelöst. Die Tat im Regionalexpress bei Landstuhl ist gut belegt – auch, weil das Geschehen von Überwachungskameras aufgezeichnet wurde. Der angeklagte Grieche hatte demnach keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen. Nach der Aufforderung des Zugbegleiters, auszusteigen, kam es zu der Tat.

Auf einem tonlosen Video sind schnelle und harte Faustschläge an Kinn, Brust und Kopf des 36 Jahre alten Serkan Calar zu sehen. Es dauert nur kurz, dann sackt der Mann in Uniform bewusstlos zusammen. Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Angeklagte festgenommen und der Schwerverletzte von einem Notarzt behandelt. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus. Der Alleinerziehende aus Ludwigshafen hinterlässt zwei minderjährige Söhne.

„Ein völlig sinnfreier Ausraster“

Der Angeklagte hatte die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter der Nebenklage wiesen die Einlassung jedoch im Namen der Opferfamilie als „unaufrichtig“ zurück. Der Täter habe den Tod von Serkan Calar zumindest billigend in Kauf genommen, hatte Anwalt Yalcin Tekinoglu gesagt.

Die Verteidigung sprach sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall aus, „der sich am unteren Bereich des Strafrahmens orientiert“. Hingegen hatte Staatsanwalt Christian Horras für den zuletzt in Luxemburg lebende Ioanni V. zwölf Jahre Haft gefordert: Die Tat sei „ein völlig sinnfreier Ausraster“ aus einem nichtigen Grund gewesen. Das Gericht blieb bei seinem Strafmaß unter der Forderung.