Vorfall an Schule in Karlsruhe: Erstklässler müssen Kot von Mitschülern aufheben – Beschwerde gegen Lehrer

Ein „Kothaufen-Vorfall“ beschäftigt eine Grundschule in Karlsruhe.
Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild- Grundschule in Karlsruhe im Fokus: umstrittene Reinigung eines verschmutzten WCs.
- Laut Bericht mussten mehrere Erstklässler Kot eines Mitschülers mit Papier aufnehmen.
- Das Regierungspräsidium bestätigte den Vorgang und kritisierte die Lehrkraft.
- Lehrkraft reinigte mit den Jungen gemeinsam – laut RP mit Toilettenpapier.
- Gegen die Lehrkraft liegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde vor, die geprüft wird.
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Sind Erstklässler dazu verdonnert worden, die Hinterlassenschaften anderer wegzuräumen? Wegen einer umstrittenen Maßnahme ist eine Grundschule in Karlsruhe in den Fokus der Behörden geraten: Mehrere Kinder mussten einem Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“ zufolge gemeinsam den Kothaufen eines Klassenkameraden in einer Toilette beseitigen, nachdem sich der eigentliche Verursacher auf Nachfrage der Lehrkraft nicht gemeldet hatte. Jeder Junge habe daraufhin mit einem Stück Klopapier ein Stück Stuhlgang aufnehmen und in die Kloschüssel werfen müssen, berichtet das Blatt unter Berufung auf zwei Väter der Grundschulkinder.
Toilette verschmutzt – Grundschüler mussten Kot aufklauben
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte den Vorgang grundsätzlich und äußerte gleichzeitig Kritik am Vorgehen der Lehrkraft. „Nach unserem Kenntnisstand kam es im Zuge des Besuchs einer Grundschulklasse im Waldklassenzimmer zu dem Vorfall, dass beim Verlassen festgestellt wurde, dass eine Toilette verunreinigt wurde. Die begleitende Lehrkraft hat dann zusammen mit den männlichen Schülern unter Zuhilfenahme von Toilettenpapier die Verschmutzung beseitigt“, teilte eine RP-Sprecherin mit. Die Behörde als zuständige Schulaufsicht habe das kritisiert und dies auch gegenüber der Schule deutlich gemacht.

Gegen die Lehrkraft gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
dpaDienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrkraft
Beim RP sei zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die betroffene Lehrkraft eingegangen. Diese werde nun geprüft, sagte die Behördensprecherin, ohne weitere Details zu nennen. Eine solche Beschwerde kann als unbegründet verworfen werden – oder beispielsweise auch in eine Abmahnung oder einen Verweis münden, sollte eine „dienstliche Pflichtverletzung“ festgestellt werden.