Karlsruhe
: Strafanzeigen nach „Kothaufen-Vorfall“ an Grundschule

Erst Dienstaufsichtsbeschwerde, dann Strafanzeigen: Nachdem Grundschüler mutmaßlich den Kothaufen eines Mitschülers beseitigen mussten, gibt es ein weiteres Nachspiel.
Von
red/dpa
Karlsruhe
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Nach dem „Kothaufen-Vorfall“ sind bei der Staatsanwaltschaft Anzeigen eingegangen. (Symbolbild)

Daniel Karmann/dpa
  • Zwei Strafanzeigen nach „Kothaufen-Vorfall“ an Karlsruher Grundschule gingen ein.
  • Die Anzeigen richten sich gegen Unbekannt, eine davon wurde anonym eingereicht.
  • Laut BNN mussten Erstklässler den Kot eines Mitschülers gemeinsam beseitigen.
  • Das Regierungspräsidium Karlsruhe prüft eine Dienstaufsichtsbeschwerde – Entscheidung bis Ferienende.
  • Der Landesschülerbeirat verurteilte das Vorgehen der Lehrkraft als belastend und beschämend.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach einem Vorfall, bei dem Erstklässler einer Karlsruher Grundschule mutmaßlich den Kothaufen eines Klassenkameraden beseitigen mussten, sind bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt eingegangen. Das bestätigte die Anklagebehörde. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN) berichtet. Eine der Anzeigen ging demzufolge anonym ein.

Strafanzeigen wegen „Kot-Vorfalls“

Das Geschehen hatte für einiges Aufsehen gesorgt: Unter Berufung auf zwei Väter hatten die BNN im Juli berichtet, dass die Erstklässler gemeinsam den Kothaufen in einer Toilette beseitigen mussten, nachdem sich der eigentliche Verursacher auf Nachfrage der Lehrkraft nicht gemeldet hatte. Jeder Junge habe mit einem Stück Klopapier ein Stück Stuhlgang aufnehmen und in die Kloschüssel werfen müssen. 

RP plant Entscheidung über Beschwerde bis Ende der Sommerferien

Das hatte auch zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde am Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe gegen die betroffene Lehrkraft geführt. Über diese Beschwerde werde voraussichtlich rechtzeitig vor Ende der Sommerferien entschieden, teilte die Behörde mit.

Der Landesschülerbeirat (LSBR) hatte das Vorgehen der Lehrkraft scharf verurteilt. Solche Ereignisse seien für Schulkinder belastend und beschämend, hatte es geheißen.