Amtsgericht Böblingen
: Fauler Koch oder brutale Arbeitgeber?

Ein Gastronomenehepaar aus Sindelfingen entlässt seinen Koch. Was danach folgte, war für das Böblinger Amtsgericht nur schwer zu klären.
Von
Holger Schmidt
Stuttgart
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Das Böblinger Amtsgericht hatte mit diesem Fall zu kämpfen.

dpa/Arne Dedert

„Wir müssen die Kuh irgendwie vom Eis kriegen“, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch nach dem gut dreieinhalb Stunden dauernden Verfahren vor dem Böblinger Amtsgericht. Angeklagt war ein Gastronomenehepaar aus Sindelfingen, die Bedrohung eines Angestellten stand im Raum. Ein Vorwurf, der sich nach umfangreichen Befragungen und Zeugenaussagen nicht bestätigte, sodass die Schöffenkammer um Richter Werner Kömpf dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte und das Verfahren gegen Zahlung von Geldauflagen einstellte.

Handelte es sich in diesem Fall um einen faulen Koch oder um brutale Arbeitgeber? Das war die Frage, der das Gericht zum Teil mit Hilfe einer Dolmetscherin auf den Grund gehen musste. „Der Sachverhalt ist ein anderer“, erklärte gleich zu Beginn der Anwalt der Beschuldigten. Der geschädigte Zeuge habe geflunkert. Hintergrund der Geschichte sei ein gescheitertes Arbeitsverhältnis: Im August 2022 habe der wie die Angeklagten aus dem indisch-pakistanischen Raum stammende Koch in deren Restaurant angefangen zu arbeiten, nachdem sie ihn aus einem Münchener Betrieb abgeworben und sogar nachts dort abgeholt hatten. Doch der 41-jährige Koch habe die Erwartungen seiner neuen Arbeitgeber nicht erfüllt, habe getrunken, sei unzuverlässig gewesen und zu spät oder gar nicht zur Arbeit gekommen. „Mit diesem Koch war nichts anzufangen“, fasste der Verteidiger im Namen der Angeklagten zusammen.

Wirt griff nach dem Hemdkragen des Kochs

Deshalb habe man ihn mehrmals mündlich ermahnt und schließlich am 2. Oktober vergangenen Jahres die Kündigung ausgesprochen. Der Koch allerdings bestand auf einer schriftlichen Kündigung. Der deutschen Sprache nicht mächtig, wollte er diese nach telefonischer Rücksprache mit einem dolmetschenden Freund allerdings nicht akzeptieren und weigerte sich, sein Zimmer im Keller der Gaststätte zu räumen.

Die Lage verschärfte sich gegen 22.40 Uhr, als der Wirt nicht nur verbal, sondern auch mit einem Griff an den Hemdkragen des 41-Jährigen versuchte, ihn aus dem Haus zu vertreiben. Dessen Freund rief schließlich die Polizei. Die Beamten attestierten dem Geschädigten Kratzspuren am Hals, Alkohol jedoch sei nicht im Spiel gewesen. „Ich habe keinen Alkohol getrunken, nur Bier“, verkündete der mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis als „Spezialitätenkoch“ in Deutschland lebende Mann im Zeugenstand und erntete dafür Schmunzler im Saal.

Keine Verurteilung wegen „komplizierter Gemengelage“

Gegenseitig bezichtigten sich die Parteien anschließend der Lüge. Das Problem lag wohl auch darin, dass der angeblich unzuverlässige Koch seinerseits mit einer neuen Arbeitsstelle auf der Ostalb liebäugelte. „Indische Köche sind in Deutschland sehr begehrt, man wirbt sich ab“, staunte Richter Werner Kömpf.

Zu einer Verurteilung kam es angesichts der „komplizierten Gemengelage“ nicht. Der Kernvorwurf der Bedrohung habe sich nicht bestätigt, das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Gegen Geldauflagen von 1000 Euro für den Mann und 500 Euro für die Frau, zu zahlen ab November in Raten an das Kinderhospiz Leonberg und den Deutschen Kinderschutzbund, wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Einen neuen Koch haben die Beschuldigten im übrigen noch am Tag der Kündigung eingestellt – abgeworben bei einem Restaurant in Norddeutschland.

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