Amtsgericht Böblingen
: Nur das Geständnis erspart die Haft

Mehr als 100 Taten legte die Staatsanwaltschaft einem Angeklagten vor dem Böblinger Amtsgericht zu Last. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug.
Von
Holger Schmidt
Stuttgart
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Der Fall wurde am Amtsgericht Böblingen verhandelt.

Stefanie Schlecht

Nur knapp am Gefängnis vorbei schrammte am Mittwoch ein 46-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht Böblingen. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug in 102 Fällen. Das Urteil: ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Nur das vollständige Geständnis bewahrte den Familienvater und Wiederholungstäter vor einer weiteren Haftstrafe. „Es ist schon eine Gaunerei“, fasste Richter Werner Kömpf in seiner Urteilsbegründung das unheilvolle Wirken des Mannes zusammen.

Der gebürtige Türke hatte von März bis Mai 2020 von seiner Heimat aus Online-Verträge bei einem deutschen Anbieter abgeschlossen – allerdings in der Absicht, nicht zu bezahlen und sich stattdessen mit dem Weiterverkauf der zu den Verträgen gehörenden Elektroartikel eine fortlaufende Einnahmequelle zu sichern. Diese ließ er gegen Bezahlung an Bekannte in Renningen, Nagold (Kreis Calw) und Böblingen liefern. Einer der drei anfangs als Mittäter Beschuldigten tauschte dazu fast täglich das Namensschild an seiner Klingel aus.

Mittäter bekamen kalte Füße

Hauptverantwortlicher der Taten aber war eindeutig der Angeklagte. Die Bestellungen konnten nämlich nach umfangreichen Ermittlungen und Durchsuchungen samt Auswertung von Chat-Verläufen seiner ausländischen IP-Adresse zugeordnet werden. Es entstand ein Schaden von mehr als 36 000 Euro.

Aufgeflogen waren die kriminellen Machenschaften schließlich nicht nur, weil sich ein als Zeuge geladener Paketbote über Dutzende Zustellungen unter unterschiedlichen Namen an die immer gleiche Adresse in Renningen-Malmsheim wunderte. Auch zwei der zunächst als Mittäter angeklagten Beteiligten bekamen kalte Füße und zeigten sich selbst an. Sie waren vom Angeklagten in dem Glauben gelassen worden, dass es sich bei den an sie weitergeleiteten Paketen um harmlose Rückläufer handele. Als dann die Namen immer dubioser wurden, „sind bei mir die Alarmglocken angegangen“, berichtete einer der beiden nun vor Gericht.

Reumütig zeigte sich von Anfang an auch der Angeklagte, der die Zeit seit seiner Festnahme im Mai in Untersuchungshaft verbracht hatte. Nach Zwischenstationen in den Niederlanden, Deutschland und zuletzt Rumänien, wo er nach eigener Aussage seit 2020 seinen Hauptwohnsitz hat und als Autohändler tätig ist, hatten bei der Wiedereinreise am Flughafen Hannover die Handschellen geklickt.

Der Angeklagte ist gesundheitlich angeschlagen

Zu seinen Lasten bewertete die Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung gefordert hatte, zwei einschlägige Vorstrafen, für die der 46-Jährige bereits drei Jahre und drei Monate in deutschen Haftanstalten abgesessen hat. Zu seinen Gunsten wirkte sich das vollständige und umfangreiche Geständnis aus.

„Ich möchte Entschuldigung sagen, es tut mir leid“, sagte der auch gesundheitlich sichtlich angeschlagene Angeklagte im Gerichtssaal gleich mehrfach. Sein Geständnis sei von deutlich verfahrensverkürzender Bedeutung und habe den Strafverfolgungsbehörden weitere umfangreiche Recherchen und dem Schöffengericht zusätzliche Verhandlungstage erspart, waren sich Gericht und Staatsanwaltschaft zumindest in diesem Punkt einig.

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