Bürgermeister auf Facebook
: Grafenauer Schrottauto: Warum „einfach abschleppen“ nicht so einfach ist

Seit fünf Wochen steht ein mittlerweile stark vandalisierter Golf ohne Kennzeichen am Ortsrand von Döffingen. Jetzt äußert sich der Bürgermeister zu dem Fall.
Von
Eddie Langner
Grafenau
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Ärgernis am Straßenrand: Seit fünf Wochen steht dieser Golf in einer Parkbucht gegenüber dem Abzweig zum Döffinger Kapellenberg.

Ärgernis am Straßenrand: Seit fünf Wochen steht dieser Golf in einer Parkbucht gegenüber dem Abzweig zum Döffinger Kapellenberg.

Eddie Langner
  • Vandalisiertes Auto in Grafenau: Ein VW Golf ohne Kennzeichen steht seit fünf Wochen.
  • Standort ist an der Landesstraße bei Döffingen, nahe Kapellenberg in Richtung Darmsheim.
  • Bürgermeister Martin Thüringer erklärt, warum Abschleppen nicht sofort möglich ist.
  • Halterermittlung und Fristen sind Pflicht, sonst drohen Kosten oder Schadensersatz.
  • Zuständig ist das Landratsamt – die Gemeinde bittet um Geduld und Verständnis.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein abgestellter VW Golf ohne Kennzeichen am Ortsrand von Döffingen ist seit bald anderthalb Monaten ein Ärgernis für alle, die daran vorbeifahren. Das Fahrzeug, das unterhalb des Kapellenbergs an der Landesstraße in Richtung Darmsheim steht, wird zunehmend vandalisiert – zuletzt hat offenbar jemand die Heckscheibe eingeschlagen. Mittlerweile erreichen die Gemeinde Grafenau viele Nachfragen, warum sie das Schrottauto nicht einfach abschleppen lässt.

Er könne den Unmut verstehen, äußert sich Bürgermeister Martin Thüringer (parteilos) zu dem Thema auf Facebook. Zudem bedankt er sich für die Hinweise zu diesem und noch weiteren Autos, die teilweise schon seit Monaten auf öffentlichen Flächen stehen und nicht wegbewegt werden. „Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, weshalb bei solchen Fahrzeugen nicht zeitnah eingeschritten wird und die Gemeinde nicht die Fahrzeuge einfach beseitigt“, schreibt Thüringer.

Gemeinde will Schadensersatzforderungen vermeiden

Allerdings sei das nicht immer so einfach. Bevor ein herrenloses Fahrzeug beseitigt werden dürfe, müssten zunächst der Fahrzeughalter ermittelt und die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden. „Sonst können schnell Schadensersatzforderungen gegen die Gemeinde entstehen oder sie bleibt auf den Kosten der Beseitigung sitzen", erklärt der Bürgermeister.

Zielobjekt für Zerstörungswut: Zuletzt hat offenbar jemand die Heckscheibe eingeschlagen.

Zielobjekt für Zerstörungswut: Zuletzt hat offenbar jemand die Heckscheibe eingeschlagen.

Eddie Langner

Hinzu komme, dass in diesem Fall die Gemeinde gar nicht zuständig sei. Da das Fahrzeug an einer Landesstraße stehe, liege die Verantwortung beim Landratsamt. „Wenn wir als Gemeinde das nicht beachten, handeln wir unter Umständen rechtswidrig und die Kosten sind von der Gemeinde zu tragen", so der Rathauschef.

Böblingen

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„Das Landratsamt kümmert sich um diesen Fall“, teilt Thüringer mit. Zugleich bittet er um Geduld und Verständnis dafür, dass eine Gemeinde eben an gesetzliche Vorgaben und Zuständigkeiten gebunden und ein sofortiges Abschleppen deshalb nicht immer schnell möglich sei.