Erntebändchen im Kreis Böblingen
: Damit Streuobst nicht vergammelt

Wer künftig Obstbäume mit gelb-orangenen Bändern sieht, darf wieder frei ernten. Die Markierungen können nun beim Landratsamt Böblingen bestellt werden.
Von
Wolfgang Berger
Kreis Böblingen
Jetzt in der App anhören
Obsternte Band

Das Erntebändchen zeigt an, welche Bäume abgeerntet werden dürfen.

Landkreis Böblingen
  • Gelb-orange Bänder an Obstbäumen im Kreis Böblingen signalisieren: Ernten ist erlaubt.
  • Die Fachberatungsstelle verteilt Bändchen an Rathäuser, Eigentümer holen sie dort ab.
  • Gemeinden können die Bänder beim Landratsamt anfordern – Kontakt: Helmut Ohngemach.
  • Ernte nur an markierten Bäumen und auf eigene Gefahr, schonender Umgang ist Pflicht.
  • Bänder bestehen aus reißfestem, verrottendem Papier; unerlaubtes Ernten gilt als Diebstahl.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wer jetzt mit Beginn der Erntesaison einen Baum mit einem Band um den Stamm sieht, der kann diesen Baum ernten. Die Erntebändchen sind eine Aktion der Fachberatungsstelle für Obst und Gartenbau im Landkreis Böblingen, um das Streuobst besser zu verwerten. Der Sinn dahinter: Manch einer wünscht sich vielleicht Obst und hat keines, ein anderer hat Bäume und kann sie nicht ernten.

Die gelb-orangenen Bänder werden von der Fachberatungsstelle an die Rathäuser geschickt, wo sie von Baumeigentümern abgeholt werden können, die ihre Bäume damit zur Ernte freigeben wollen. Ab sofort liegen die Bändchen vor beziehungsweise können von den Gemeinde- oder Stadtverwaltungen beim Landratsamt angefordert werden. Ansprechpartner ist Helmut Ohngemach, Telefon 07031/663-2381 oder E-Mail: h.ohngemach@lrabb.de.

Die Bänder sind aus reißfestem Papier, das mit der Zeit von selbst verrottet. Der Landkreis betont, dass bei der Ernte pfleglich mit dem Baum umgegangen werden muss und dass die Ernte auf eigene Gefahr erfolgt. Geerntet werden darf nur dort, wo ein Baum auch wirklich mit einem Band versehen ist. Eigenmächtige Ernten, ohne dass der Eigentümer dies durch die Markierung genehmigt hat, sind Diebstahl, der zur Anzeige gebracht werden kann, teilt der Landkreis mit.