Extreme Hitze: Polizei warnt vor Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen

Die anhaltende Hitze und Trockenbrände macht Waldbrände wahrscheinlicher - auch im Kreis Böblingen.
Manuel Genolet/dpa- Polizei warnt wegen anhaltender Hitze und Trockenheit vor hoher Brandgefahr in der Region.
- Zwei Einsätze zuletzt: Palettenbrand am Waldrand bei Freiberg a. N.-Geisingen am Montag.
- In Nufringen brannte am Dienstag eine Wiese am Bahndamm, Ursache bislang unklar.
- Regeln: Kein Feuer näher als 100 Meter zum Wald ohne Genehmigung der Forstbehörde.
- Vom 1. März bis 31. Oktober ist Rauchen im Wald verboten – Ausnahmen nur für Berechtigte.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die anhaltend hohen Temperaturen und die damit verbundene Trockenheit haben in der Region in vergangenen Tagen zu mehreren Brandeinsätzen geführt. Das teilt das auch für den Kreis Böblingen zuständige Polizeipräsidium Ludwigsburg mit.
Besonders gefährlich ist es, wenn zur Hitze unvorsichtiges Verhalten hinzukommt – so wie beispielsweise am Montag am Waldrand von Freiberg am Neckar-Geisingen (Kreis Ludwigsburg), wo zwei Männer auf einem angrenzenden Gartengrundstück Paletten verbrannt hatten. Zeugen meldeten bei der Polizei eine weithin sichtbare Rauchsäule. Laut Polizeiangaben gelang es den beiden Männern am Ende selbst, das Feuer mit einem Gartenschlauch zu löschen.
In Nufringen brannte eine Wiese am Bahndamm
Nur einen Tag später, am Dienstagnachmittag, brannte eine Wiese am Bahndamm in Nufringen (Kreis Böblingen). Die Ursache für den Brand ist bisher ungeklärt. Glücklicherweise konnte die Feuerwehr die Flammen zügig löschen.
Das Polizeipräsidium Ludwigsburg nimmt diese beiden Vorfälle zum Anlass, um deutlich vor den Gefahren des momentanen Extremwetters zu warnen. „Selbst ein kleines Gartenfeuer könne sich schnell ausdehnen und unkontrollierbar werden“, mahnen die Beamten. Auch eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe könne bei der anhaltenden Trockenheit und Hitze einen Wald- oder Flächenbrand entfachen.

Eine achtlos weggeworfene Zigarette kann unter den momentanen Bedingungen schnell einen Wald- oder Wiesenbrand entfachen.
Bernd Weißbrod/dpaDie Polizei weist deshalb auf wichtige Regeln hin, die in den örtlichen Polizeiverordnungen und dem Waldgesetz Baden-Württemberg festgelegt sind. Beispielsweise ist es verboten, in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald entfernt ein Feuer zu machen, wenn die zuständige Forstbehörde das nicht ausdrücklich genehmigt hat.
Außerdem ist vom 1. März bis zum 31. Oktober das Rauchen im Wald strengstens verboten – ausgenommen sind Waldbesitzer, ihre Beschäftigten, zur Jagdausübung Berechtigte und Imker während ihrer Tätigkeit. Zudem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald wegzuwerfen oder unvorsichtig zu handhaben.
