Gewässer im Kreis Böblingen
: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen ist verboten

Vom 1. Juni an bis Ende September sind Flüsse und Bäche im Kreis Böblingen für Gärtner und Landwirte tabu. Der Grund sind die niedrigen Wasserstände während dieser Jahreszeit.
Von
Wolfgang Berger
Stuttgart
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Die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen ist bis Ende September untersagt.

Silas Stein/dpa

Wie jedes Jahr gilt vom 1. Juni an bis Ende September im Kreis Böblingen ein Wasserentnahmeverbot aus Bächen und Flüssen. Wie das Landratsamt mitteilt, ist es nicht erlaubt, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen.

Der Grund ist, dass sich die Wasserstände regelmäßig im mittleren Niedrigwasserstand bewegen. Zusätzliche Wasserentnahmen könnten das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen. Denn die sommerliche Hitze lässt die Wassertemperatur ansteigen, dadurch nimmt der Sauerstoffgehalt in den Gewässern ab. Vor allem kleinere und mittlere Bäche sind davon betroffen.

Das Landratsamt Böblingen schränkt den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, schon seit 1993 ein. Hier entspringen zwar viele Bäche, führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Und in Karstlandschaften, wie dem Gäu, versickert Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund. Auch dadurch können Gewässer in den Sommermonaten bei geringerem Wassernachschub und hoher Verdunstung zeitweise ganz austrocknen.

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