Jettinger Schüsse vor Gericht
: Opfer wird von zwei Kugeln getroffen

Vor dem Landgericht Stuttgart müssen sich vier Angeklagte für einen Streit verantworten, bei dem im vergangenen Mai am Jettinger Rathaus Schüsse fielen.
Von
Henning Maak
Stuttgart
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Die Schüsse fielen auf einem Parkplatz am Jettinger Rathaus.

Sebastian Bernklau

Kaum eine Viertelstunde hat der Auftakt eines Prozesses gegen vier Männer im Alter von 29 bis 39 Jahren gedauert, die sich vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags verantworten müssen. Nach der Anklageverlesung wurde der Prozess bereits wieder unterbrochen, keiner der vier wollte sich am ersten Tag zu seiner Person oder den Tatvorwürfen äußern. Fortgesetzt wird der Prozess am 2. April, bis zur Urteilsverkündung am 22. Mai sind weitere acht Verhandlungstage angesetzt.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind drei der Angeklagten am 26. Mai vergangenen Jahres in einem Barbershop in Nagold (Kreis Calw) aufgetaucht und haben dessen Betreiber bedroht sowie 5000 Euro von diesem gefordert. Dies habe der Inhaber zurückgewiesen.

Die Angeklagten hatten Waffen dabei

Dramatisch wurde es dann am Abend des darauffolgenden Tages: Auf der Rückfahrt vom Barbershop zur Wohnung in Unterjettingen soll der Bruder des Barbershop-Betreibers diesen angerufen und ihn gewarnt haben, er habe gerade einen Anruf erhalten, bei dem nach dem Barbershop-Betreiber gefragt worden sei. Kurz darauf habe der 32-jährige Angeklagte selbst angerufen und angedroht, er stehe vor der Wohnung in Unterjettingen und werde jetzt die Tür eintreten.

Der Platz vor dem Jettinger Rathaus wurde umgestaltet.

Foto: Link

Die vier Angeklagten fuhren laut Anklage anschließend auf den Parkplatz des Jettinger Rathauses und warteten auf die Ankunft des Barbershop-Betreibers und eines Bekannten, der mit im Auto saß. Einige seien maskiert gewesen und hätten Handschuhe getragen. Einer der Männer habe außerdem einen Revolver dabei gehabt, ein anderer eine Pistole. Alle vier seien sich einig gewesen, diese gegebenenfalls einzusetzen und tödliche Verletzungen ihrer Opfer in Kauf zu nehmen.

Schüsse und Schläge

Als der Barbershop-Betreiber und sein Bekannter auf dem Parkplatz ankamen, sollen sie auf den 32-jährigen Angeklagten zugegangen sein, der den Barbershop-Betreiber sofort zu schlagen und treten begann. Gleichzeitig soll er seine Mitangeklagten aufgefordert haben zu schießen, was diese auch taten.

Der Barbershop-Betreiber wurde in die Brust und ins Gesäß getroffen, der Bekannte in den Oberschenkel. Beiden gelang die Flucht im Auto. Anschließend fuhren sie ins Krankenhaus nach Nagold.

Der Barbershop-Betreiber erlitt einen Durchschuss eines Brustmuskels und einen Steckschuss im Gesäß. Während die Kugel in der Brust entfernt werden konnte, musste jene im Gesäß verbleiben. Der Bekannte erlitt einen Steckschuss im Oberschenkel. Beide mussten sechs Tage lang im Krankenhaus behandelt werden.

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