Urteil im Leonberger Machtkampf: Freispruch für Erste Bürgermeisterin Josefa von Hohenzollern

Josefa von Hohenzollern möchte ins Leonberger Rathaus zurück.
privatDas Amtsgericht Leonberg hat Josefa von Hohenzollern von den Vorwürfen der Urkundenfälschung und des versuchten Betruges freigesprochen. Werner Grolig, der Direktor des Amtsgerichtes, bestätigte das am Mittwoch unserer Zeitung. Einen Vorsatz der Beschuldigten habe der Richter nicht erkennen können, erklärte der Chef des Gerichtes. Für die ausführliche Urteilsbegründung habe der Richter fünf Wochen Zeit. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil schon jetzt Berufung eingelegt.
Bisher war die Rede davon gewesen, dass die Hauptverhandlung bei Gericht für Mitte April angesetzt ist. „Beim zuständigen Richter war kurzfristig ein Termin frei geworden“, sagte Grolig. Deshalb sei die Verhandlung vorgezogen worden.
Hotelkosten von 160 Euro
Konkret geht es nach Informationen unserer Zeitung um eine Dienstreise Josefa von Hohenzollerns (FDP) im Mai 2023. Die Erste Bürgermeisterin war auf Einladung des Bundespräsidenten zu einem Bürgermeisterinnen-Treffen in Berlin gefahren und hatte dort entgegen des ursprünglichen Plans übernachtet. Die Hotelkosten von 160 Euro soll die OB-Stellvertreterin, die damals noch unter ihrem Mädchennamen Josefa Schmid firmierte, nachträglich in den ihren Dienstreiseantrag eingefügt haben.
Dieser mit der Übernachtung nachträglich geänderte Antrag sei „offensichtlich als Neuantrag zu werten“ und daher keine Täuschung, gibt Josefa von Hohenzollern ihre Rechtsauffassung wieder, der sich das Leonberger Gericht offenkundig angeschlossen hat. Auch könne nicht von einem Betrug gesprochen werden, da ein Rechtsanspruch auf die Übernachtung bestanden habe.
Wegen des geänderten Dienstreiseantrags hat sie ihr Chef, der Leonberger Oberbürgermeister Martin Georg Cohn (SPD), dem Vernehmen nach angezeigt. Auch soll der Vorfall ausschlaggebend dafür sein, dass der OB seine Stellvertreterin am 22. Juni 2023 mit einem Dienstverbot belegt hatte. Von einer Suspendierung, von der Cohn in einer Pressemitteilung in der vergangenen Woche gesprochen hatte, könne keine Rede sein, meint jetzt Josefa von Hohenzollern. „Richtig ist lediglich, dass ich mich aufgrund der Verfügung des Oberbürgermeisters vom 22. Juni 2023 im Zwangsurlaub befinde und seitdem auch das von ihm verhängte Betretungsverbot der Diensträume besteht.“
OB-Anwalt tritt im Gemeinderat auf
Martin Georg Cohn hatte in der vergangenen Woche im Leonberger Gemeinderat durch seinen Anwalt Max Klinger erklären lassen, dass die Ermittlungen zu einer „Flut von Anzeigen“, es seien zwischen 40 bis 50, die die Erste Bürgermeisterin gegen seinen Mandanten gestellt habe, allesamt eingestellt worden seien. Dazu zählten auch die Vorwürfe von drei Ex-Partnerinnen des Oberbürgermeisters, die die Erste Bürgermeisterin als „Komplizinnen gewinnen konnte“, wie sich der Anwalt ausdrückte.
Klinger erwähnte im Gemeinderat einen Strafbefehl gegen von Hohenzollern wegen angeblicher Urkundenfälschung und versuchten Betruges – jene Vorwürfe, von denen sie am Dienstag freigesprochen wurde. Auch Cohn hatte in einer „Mitteilung des Oberbürgermeisters“ im Amtsblatt und auf der städtischen Homepage auf den Strafbefehl hingewiesen und sich auf einen Artikel in einem Internetportal berufen, in dem behauptet wird, der Redaktion liege der Strafbefehl „exklusiv vor“. Dass Cohn einen nicht rechtskräftigen und nicht öffentlichen Strafbefehl bekanntgegeben habe, wertet von Hohenzollern als „Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten, da der Oberbürgermeister als Dienstvorgesetzter zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen wäre“.
Ob sie, wie in Leonberg kursiert, bei der OB-Wahl im September antritt, lässt Josefa von Hohenzollern offen: „Ich bin bis 2029 als Erste Bürgermeisterin und Kreisrätin gewählt und möchte gerne künftig noch stärker Verantwortung für Leonberg übernehmen.“