Kooperation mit der IHK: Bürokratieabbau – Sindelfingen will schneller Fachkräfte gewinnen

Der Oberbürgermeister Markus Kleemann und die IHK-Chefin Marion Oker bei der Vertragsunterzeichnung
benjaminknoblauch.deDie IHK-Bezirkskammer Böblingen und die Stadt Sindelfingen haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit für das beschleunigte Fachkräfteverfahren unterzeichnet. Die Ausländerbehörde der Stadt und die IHK werden gemeinsam die in Sindelfingen ansässigen Firmen, die Fachkräfte aus dem Ausland anwerben wollen, entlang des gesamten Prozesses unterstützen. Unterzeichnet wurde der Kooperationsvertrag von Oberbürgermeister Markus Kleemann und der Geschäftsführerin der IHK-Bezirkskammer, Marion Oker.
Ziel der Kooperation ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, internationale Fachkräfte zu gewinnen und einzustellen und sie langfristig zu halten. Dafür berät ein extra geschaffenes Projektteam zentral bei der IHK Region Stuttgart die Mitgliedsbetriebe umfassend zum Thema Fachkräfteeinwanderung und zum beschleunigten Fachkräfteverfahren sowie zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Wirtschaft leidet unter Fachkräftemangel und zu viel Bürokratie
Neben der beratenden Tätigkeit unterstützt die IHK auch konkret bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und leitet diese direkt an die Ausländerbehörde der Stadt Böblingen weiter. Die Behörde kann durch die Nachforderung fehlender Dokumente alle erforderlichen Schritte ohne Zeitverlust direkt einleiten.
„Die Sicherung von Fachkräften ist eine der zentralen Herausforderungen für unseren Wirtschaftsstandort“, sagt Markus Kleemann. Marion Oker ergänzt mit Blick auf die wirtschaftliche Situation: „Die konjunkturelle Lage im Landkreis ist leider weiterhin angespannt und bürokratische Hemmnisse werden mehr denn je als Damoklesschwert wahrgenommen. Mit der Kooperation senden die lokalen Akteure somit auch ein wichtiges Signal in die Politik, insgesamt auf schnellere und schlankere Prozesse hinzuwirken und Kooperationen einzugehen, um Verfahren zu beschleunigen.“
Beschleunigte Verfahren sind seit sechs Jahren möglich
Die Möglichkeit, Fachkräften auch über sogenannte beschleunigte Verfahren im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, besteht seit 2020. Antragsteller sind dabei jedoch nicht die Fachkräfte aus dem Ausland, sondern die Unternehmen, die die Fachkräfte anstellen möchten. Über diesen Weg wird unter anderem Sprachschwierigkeiten sowie einem komplizierten Schriftverkehr entgegengewirkt.