Krankenhaus Herrenberg: 13 Städte klagen gegen Schließung der Notfallpraxen

Die Notfallpraxis im Krankenhaus Herrenberg soll geschlossen werden.
/S. Schlecht13 Städte, darunter Herrenberg, haben eine Klage gegen die Schließung der Notfallpraxen beim Sozialgericht Stuttgart eingereicht. „Aus unserer Sicht gab es hier im Vorfeld keine ausreichende Beteiligung, da weder Rettungsdienste noch der Klinikverbund bei dem Prozess beteiligt waren“, wird Herrenbergs Oberbürgermeister Nico Reith (parteilos) in einer Pressemitteilung zitiert. „Aus Sicht der KVBW ist der Vorschlag nachvollziehbar, aus Sicht der Patienten, der Rettungsdienste und der Notfallambulanzen in den kommunalen Krankenhäusern absolut nicht. Und am Ende geht es hier um die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung.“
Am 21. Oktober vergangenen Jahres hatte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Schließung von einem Drittel der Praxen an 18 Standorten angekündigt. Dagegen regte sich Widerstand in der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten. „Wie vielen Menschen das Thema Notfallpraxis auf den Nägeln brennt, unterstreicht die Petition, die über 12 000 Menschen aus dem Gäu mittragen und die ich auch im Namen der Nachbar-Bürgermeister an die KVBW übergeben habe. Es ist daher konsequent, dass die betroffenen Kommunen sich gemeinsam rechtlich gegen die Pläne wehren“, so Reith.
Auch Herrenberg ist betroffen
Ausgangspunkt der Schließung der Notfallpraxen in Baden-Württemberg war eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Beschäftigtenstatuts sogenannter „Poolärzte“ (Urteil vom 24. Oktober 2023 – B 12 R 9/21 R) gewesen, die in der Vergangenheit zu einem großen Teil den Notdienst übernommen hatten. Diesen müssten aber eigentlich die Vertragsärzte leisten. Die KVBW hatte als Reaktion auf diese Entscheidung mit einer als „Notbremse“ bezeichneten Maßnahme schon im Oktober 2023 vorläufig acht Notfallpraxen geschlossen und angekündigt, ein neues Notdienstkonzept zu erarbeiten.
Am 21. Oktober 2024 kündigte die KVBW dann an, noch weitere 18 Notfallpraxen im Land, darunter die Standorte in Herrenberg, Nagold, Ettlingen oder Oberndorf am Neckar, schrittweise ab dem 1. April 2025 zu schließen. Vertretern dieser Kommunen war im Dezember im Rahmen einer Veranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart verkündet worden, welche Notfallpraxen zu welchem Zeitpunkt geschlossen werden sollen. Ettlingens Bürgermeister Johannes Arnold spricht davon, dass die Städte damit „vor vollendete Tatsachen gestellt“ worden seien. Einen Informationsaustausch mit den Städten habe es nicht gegeben.
Bereits am 1. April sollen die ersten Praxen geschlossen werden
Vor allem gegen diese unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise richtet sich die von den 13 betroffenen Städten gemeinsam erhobene Klage. Dabei stellen sich die Kommunen nicht generell gegen eine Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg, heißt es in der Mitteilung weiter. Sie wenden sich auch nicht kategorisch gegen eine Schließung von Notfallpraxen im Rahmen eines landesweiten Standortkonzepts.
Bereits am 1. April sollen die ersten drei Standorte der Notfallpraxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg geschlossen werden. Für diese drei Standorte wird zusätzlich der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um eine kurzfristige Schließung vorerst zu verhindern.