LKA zum Einsatz in Böblingen
: Wer archäologische Funde selbst ausgräbt und verkauft, begeht eine Straftat

Das Landeskriminalamt hat illegal beschaffte Kulturgüter unter anderem in Böblingen ermittelt. Welche Folgen das für die Wissenschaft hat, erklärt das LKA.
Von
Melissa Schaich
Stuttgart
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In der Böblinger Poststraße waren am Mittwoch viele Ermittler unterwegs.

SDMG

Die Poststraße war am Mittwoch, 22. April, Schauplatz eines großen Polizeieinsatzes: Das Landeskriminalamt ist einem international agierenden Netzwerk auf der Spur, das archäologische Kulturgüter illegal geborgen haben soll. Die Täter versteckten die wertvollen Gegenstände offenbar auch in Böblingen.

Neben dem materiellen Verlust, den der illegale Kulturgüterhandel durch den Entzug aus dem öffentlichen Zugriff verursache, wiegen die damit verbundenen Verluste für die Wissenschaft häufig noch schwerer, erklärt das Landeskriminalamt in einer Pressemitteilung. Denn bei den Raubgrabungen komme es zum Verlust des sogenannten Fundkontexts. Archäologische Objekte würden ihren wissenschaftlichen und somit historischen Wert erst im Zusammenhang mit ihrer Lage, Schichtung und Umgebung entfalten, schreibt das Landeskriminalamt. Werde dieser Kontext zerstört, sei der Erkenntnisverlust irreversibel.

Illegale Ausgrabungen zerstören wissenschaftlichen Wert eines Fundstücks

Der Polizeieinsatz in Böblingen fand am Mittwoch statt.

Foto: SDMG

„Kulturgüter sind mehr als historische Objekte. Sie sind Ausdruck unserer kulturellen Entwicklung und kollektiven Erinnerung. Das Kulturgutschutzgesetz definiert Kulturgut daher bewusst weit – als bewegliche Gegenstände von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert“, erläutert die Leiterin der Pressestelle des LKA, Lisa Schröder.

„Illegale Sondengänge und Raubgrabungen sind keine harmlose Freizeitbeschäftigung. Wer ohne Genehmigung gezielt nach archäologischen Objekten sucht und diese an sich nimmt oder veräußert, begeht eine Straftat“, schreibt das LKA. Auch das häufig vorgebrachte Argument, man „rette“ Kulturgüter, greife nicht.

„Kulturgüter sind mehr als historische Objekte.“

Lisa Schröder, Leiterin der Pressestelle des LKA

Viele Fundstellen seien der Wissenschaft bekannt und werden bewusst nicht ausgegraben, um sie für zukünftige Forschungsmethoden zu erhalten. Unkontrollierte Eingriffe führten hingegen zur dauerhaften Zerstörung wertvoller Informationen.

Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, aktiv zum Schutz des kulturellen Erbes beizutragen und ohne behördliche Genehmigung keine eigenständigen Grabungen durchzuführen. Archäologische Funde seien unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.

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