Schönbuch: Im Staatswald darf wieder gegrillt werden

Die Grillstellen im Forstbezirk Schönbuch sind wieder freigegeben.
Forst Baden-Württemberg- Grillen an festen Feuerstellen im Forstbezirk Schönbuch ist wieder erlaubt.
- Seit Anfang Juli war Grillen verboten – Niederschläge senkten nun die Gefahr.
- Vorsicht bleibt Pflicht, ein offenes Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
- Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober weiterhin unabhängig der Gefahr.
- Mobile Grillgeräte sind verboten, Müll ist mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Seit Anfang Juli verboten, ist im Staatswald im Forstbezirk Schönbuch das Grillen an den festen Feuerstellen wieder erlaubt. Wie der Forstbezirk mitteilt, haben die jüngsten Niederschläge und die sinkenden Temperaturen die Waldbrandgefahr entschärft.
Dessen ungeachtet sei der vernünftige Umgang mit Feuer im Wald grundsätzlich geboten. Auch besteht das Rauchverbot aus dem Landeswaldgesetz vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald weiterhin. Das gesetzliche Rauchverbot im Wald gilt unabhängig von der Waldbrandgefahr immer für den genannten Zeitraum.
Ein offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Den Platz für eine Feuerstelle suchen Forstleute mit großer Sorgfalt aus. Daher sind mitgebrachte mobile Grillgeräte im Wald generell verboten. Auch Müll muss wieder mitgenommen und zu Hause entsorgt werden. Jeder könne durch das eigene persönliche Verhalten dazu beitragen, mit dem Wald und der Natur verantwortungsvoll umzugehen, betont der Forstbezirk Schönbuch.