Stadt will Wohnbau ankurbeln
: Herrenberg will „Bauturbo“ für mehr Wohnungen zünden

Der Herrenberger Gemeinderat beschließt ein neues Verfahren zur beschleunigten Genehmigung von Bauvorhaben, die Erprobungsphase ist jetzt gestartet.
Von
Eddie Langner
Herrenberg
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Die Stadt Herrenberg möchte möglichst schnell neuen Wohnraum schaffen und setzt dafür auf den sogennannten Bauturbo.

Die Stadt Herrenberg möchte möglichst schnell neuen Wohnraum schaffen und setzt dafür auf den sogenannten „Bauturbo“.

Thomas Bischof/Archiv
  • Herrenberg aktiviert den „Bauturbo“, um Genehmigungen für neuen Wohnraum zu beschleunigen.
  • Ein gestuftes Verfahren regelt Zuständigkeiten: Innenbereich prüft die Verwaltung, Außenbereich der Rat.
  • Der Paragraf 246e BauGB erlaubt Abweichungen, etwa für Aufstockungen, Anbauten und Hinterlandbebauung.
  • Verzichte auf Bebauungspläne sind in Einzelfällen möglich – die Sonderregel gilt bis Ende 2030.
  • Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt trotz fehlender Pflicht bestehen, Erprobung läuft bis Ende 2027/Anfang 2028.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Stadt Herrenberg will die Schaffung von neuem Wohnraum beschleunigen und hat dafür den vom Bund eingeführten „Bauturbo“ aktiviert. Das teilt die Verwaltung in einer Pressemeldung mit. Der Gemeinderat habe dafür ein gestuftes Verfahren beschlossen, das die Zuständigkeiten zwischen Verwaltung und politischem Gremium klar regele. Erklärtes Ziel der Stadtverwaltung sei es, zusätzliche Wohnungen schneller genehmigen zu können.

Der als „Bauturbo“ bezeichnete Paragraf 246e des Baugesetzbuchs erweitert die Möglichkeiten, bei Wohnbauvorhaben von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Dadurch können beispielsweise durch Aufstockungen, Anbauten oder Umbauten sowie Neubauten im hinteren Bereich von Grundstücken zusätzliche Wohneinheiten entstehen. Auch in bereits bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan sind künftig weitergehende Abweichungen möglich, um Wohngebäude zuzulassen, die sich nicht vollständig in die bestehende Bebauung einfügen. Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Vorhaben, die neue Wohneinheiten schaffen, wobei nachbarliche Interessen, öffentliche Belange sowie Natur- und Umweltschutz weiterhin berücksichtigt werden.

Geregeltes Verfahren für schnellere Entscheidungen

In Einzelfällen erlaubt der „Bauturbo“ sogar den Verzicht auf ein Bebauungsplanverfahren. Diese Sonderregelung ist bis Ende 2030 befristet. Bei Vorhaben, die sich ausschließlich auf diese Sonderregelung stützen und im Außenbereich liegen, entscheidet weiterhin der Gemeinderat, da diese stärkere Auswirkungen auf die langfristige Stadtentwicklung haben können. Für Projekte im Innenbereich ist dagegen die Verwaltung zuständig.

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Die Aufstockung von Geschossen oder das Abweichen von Dachformen und Dachneigungen ist mit den „Bauturbo“ nun leichter möglich (Symbol-Foto).

Die Aufstockung von Geschossen oder das Abweichen von Dachformen und Dachneigungen soll mit dem „Bauturbo“ leichter möglich werden (Symbolfoto).

© U. J. Alexander – stock.adobe.com

Diese Aufgabenteilung soll eine schnelle Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist von drei Monaten ermöglichen und verhindern, dass Zustimmungen automatisch erteilt werden, wenn die Stadt nicht rechtzeitig reagiert.

Verträge und Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei größeren oder komplexeren Vorhaben kann die Stadt städtebauliche Verträge abschließen. Diese Verträge können beispielsweise Vorgaben zu Erschließung, Klimaschutz, Mobilität, Entwässerung oder die Sicherung von Wohnraum für bestimmte Zielgruppen enthalten.

Obwohl bei der Sonderregelung eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich nicht vorgesehen ist, möchte die Stadt daran festhalten. Planungsunterlagen sollen dafür zwei Wochen lang auf der städtischen Internetseite sowie im Technischen Rathaus auf dem Seeländerareal zur Einsicht bereitstehen.

Erprobungsphase und Evaluation

Die Stadt Herrenberg hat sich laut eigenen Angaben bewusst dafür entschieden, den „Bauturbo“ im Sinne der Wohnraumschaffung anzuwenden. Die neuen Regelungen werden zunächst in einer Erprobungsphase angewendet. Bis Ende 2027 oder Anfang 2028 soll das Vorgehen evaluiert werden. Auf Grundlage dieser Auswertung entscheidet der Gemeinderat dann über die Beibehaltung oder Anpassung der Zuständigkeiten und Abläufe.