Stuttgart/Leonberg
: Bewährungsstrafe für geständigen TÜV-Prüfer

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 46-Jährigen wegen Bestechlichkeit, Falschbeurkundung und Beihilfe zum Betrug.
Von
Henning Maak
Stuttgart
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Der Angeklagte hat für mehr als 100 Fahrzeuge falsche Berichte ausgestellt – oft, ohne die Autos überhaupt gesehen zu haben.

Lichtgut/Max Kovalenko

Nach nur vier Verhandlungstagen ist der siebte und voraussichtlich letzte Prozess im Zusammenhang mit gefälschten Kfz-Zulassungen in den Zulassungsstellen Böblingen und Leonberg am Landgericht Stuttgart zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen ehemaligen Prüf-Ingenieur wegen Bestechlichkeit, mittelbarer Falschbeurkundung und Beihilfe zum Betrug zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Damit entsprach die 18. Große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, ohne einen konkreten Strafantrag zu stellen.

Auch wegen des Geständnisses und einer damit einhergehenden Prozessverständigung sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Prüf-Ingenieur, der für eine Firma im Auftrag des TÜV Rheinland tätig war, zwischen Oktober 2019 und Juni 2020 in insgesamt 42 Fällen für mehr als 100 Fahrzeuge falsche Prüfberichte über Haupt- und Abgasuntersuchungen ausgestellt hatte. Teilweise hatte der 46-Jährige die Prüfberichte erstellt, ohne die Fahrzeuge überhaupt gesehen zu haben.

Weiterhin hatte der Angeklagte für 84 Autos unrichtige Datenblätter über deren Herkunft ausgestellt. Bei diesen handelte es sich überwiegend um Luxuslimousinen wie Maserati GranTurismo, Jeep Grand Cherokee, BMW X5, Mercedes AMG, Audi Q7 oder Porsche Boxster, die nicht für den europäischen Straßenverkehr zugelassen waren, da sie in Wirklichkeit aus den USA, Kanada, Dubai oder den Vereinigten Arabischen Emiraten stammten. Für diese bescheinigte der 46-Jährige europäische Zulassungen.

Geschädigte aus Leonberg, Geislingen und Berlin

Zudem war der Mann laut Urteil mit dafür verantwortlich, dass den Käufern von 21 Fahrzeugen – überwiegend in Leonberg, Geislingen und Berlin – ein Schaden von rund 7750 Euro entstand. Sie hatten die Autos weiterverkauft und mussten die notwendigen Vollgutachten nachträglich in Auftrag geben, für die Gebühren bis zu 450 Euro angefallen waren. Einen Wertersatz in dieser Höhe muss der Angeklagte leisten. Zudem legte ihm die 18. Große Strafkammer eine Geldauflage von 6000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung auf.

Der 46-Jährige war 1995 nach Deutschland gekommen und hat den Abschluss als Prüfingenieur per Fernstudium erworben. Anschließend ließ er sich beim TÜV Rheinland ausbilden und arbeitete anschließend dort als Prüf-Ingenieur. Zudem hatte er 2003 eine Ausbildung als Fahrlehrer abgeschlossen, seit 2021 ist er wieder in diesem Beruf tätig. Im Juni dieses Jahres hat er eine eigene Fahrschule in Reutlingen gegründet und ist seitdem selbstständig.

Bereits sechs Urteile

Im Zusammenhang mit den gefälschten Kfz-Zulassungen in den Zulassungsstellen Böblingen und Leonberg zwischen 2017 und 2020 gab es zuvor sechs Urteile: Dabei wurden zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle, der Lebensgefährte der Haupttäterin, vier Mitglieder einer Leonberger Autohändlerfamilie sowie ein weiterer ehemaliger Prüf-Ingenieur verurteilt. Die Strafen lagen zwischen vier Jahren und fünf Monaten Haft bis zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten.

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