Unfall in Sindelfingen: Crash nach verbotenem Wendemanöver – Fahrer muss Blutprobe abgeben

Ein Autofahrer verusacht in Sindelfingen einen Unfall bei einem verbotenen Wendemanöver. Ein Atemalkoholtext erhärtet den Verdacht der Polizei.
Julian Stratenschulte/dpa- Unfall in Sindelfingen: Verbotenes Wendemanöver führt zu Kollision an Fronäcker-/Bachstraße.
- Ein 58-jähriger Opel-Fahrer stieß mit dem VW eines 35-Jährigen zusammen.
- Rund 32.000 Euro Sachschaden – beide Fahrzeuge standen zuvor an einer Ampel.
- Alkoholverdacht bestätigt sich per Atemtest mit etwa 0,4 Promille.
- Blutentnahme und Führerschein beschlagnahmt – ab 0,3 Promille droht Verkehrsstraftat.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bei einem Unfall nach einem verbotenen Wendemanöver war offenbar Alkohol im Spiel. Es entstand ein hoher Sachschaden in Höhe von rund 32.000 Euro. Wie die Polizei berichtet, kollidierte ein 58 Jahre alter Opel-Fahrer an der Kreuzung Fronäcker-/Bachstraße mit dem VW eines 35-Jährigen. Beide Autofahrer waren auf der Calwer Straße aus Richtung Maichingen unterwegs und hielten nebeneinander auf den Geradeausspuren an einer roten Ampel. Der Opel stand rechts neben dem VW.
Als die Ampel auf Grün schaltete, setzte der 58-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen zu einem regelwidrigen Wendemanöver an und stieß dabei mit dem links von ihm fahrenden VW zusammen.
Ab 0,3 Promille handelt es sich um eine Straftat
Während der Unfallaufnahme ergab sich laut Polizei der Verdacht, dass der 58-Jährige unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest zeigte einen Wert von rund 0,4 Promille. Der Mann musste daraufhin eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Die Beamten beschlagnahmten zudem seinen Führerschein.
Wie ein Polizeisprecher auf Nachfrage mitteilt, kann der vermeintlich eher geringe Alkoholwert ernsthafte Folgen haben. „Bei einem Unfall ab einem Wert von 0,3 Promille spricht man von einem Unfall mit Ausfallerscheinungen“, erklärt der Beamte. Damit bewege man sich nicht mehr im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Stattdessen müsse der Fahrer sich jetzt wohl für eine Verkehrsstraftat verantworten.
