Urteil im Kupferdiebstahlprozess: Richter sehen keinen Spielraum für Bewährungsstrafen

Den Wert des erbeuteten Materials bezifferte das Gericht mit rund 96 500 Euro.
ArchivNach knapp sieben Wochen ist am Landgericht Stuttgart ein großer Prozess um Kupferdiebstähle in ganz Baden-Württemberg, der erste davon in Leonberg, zu Ende gegangen. Nachdem die 9. Große Strafkammer kurz vor Weihnachten drei der insgesamt neun Angeklagten zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb Jahren und einem Jahr und zehn Monaten sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt hatte, verhängten die Richter gegen die sechs verbliebenen Angeklagten nunmehr Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Jahren und zehn Monaten wegen schweren Bandendiebstahls.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter von 28 bis 39 Jahren in unterschiedlicher Besetzung an den Diebstählen von Kupfermaterial und von Elektrokabeln in Leonberg, Pforzheim und Stuttgart zwischen September 2023 und April 2024 beteiligt waren. Insgesamt ging es noch um fünf Taten, zwei Angeklagte waren an vier davon beteiligt, einer an drei und drei an nur einem der Diebstähle. Den Wert des erbeuteten Materials bezifferte das Gericht mit rund 96 500 Euro.
Bande startet Diebesserie in Leonberg
In der Anklage waren noch sieben Taten mit einem Gesamtschaden von 122000 Euro aufgeführt worden. Bei einer Tat in Rheinland-Pfalz wurde jedoch wegen des vergleichsweise geringen Schadens von 150 Euro von der Verfolgung abgesehen, von einer weiteren Tat in Nordrhein-Westfalen wurden die Angeklagten freigesprochen.
Als erwiesen sah es das Gericht an, dass sich die aus Nordrhein-Westfalen stammenden Angeklagten im Herbst 2023 zu einer Bande zusammengeschlossen hatten und ihre erste Tat im September in Leonberg begangen haben. Zwei der Angeklagten sowie sieben weitere unbekannte Täter brachen das Tor zu einer Halle für die Warenanlieferungen auf und trugen anschließend zwölf Kabeltrommeln und eine Erdkabelrolle nach draußen. Da ein Nachbar durch den Lärm aufmerksam wurde und die Täter störte, ließen sie das Material im Gesamtwert von rund 22200 Euro auf dem Firmengelände liegen.
Gleich zweimal suchten drei der Angeklagten eine Firma in Pforzheim heim, beide Male stiegen sie durch ein Fenster ein. Bei der ersten Tat im Januar vergangenen Jahres erbeuteten sie 26 Kupferrollen und –bänder im Wert von knapp 31500 Euro. Beim zweiten Einbruch im März seien 47 Rollen und Bänder mit Kupfer entwendet worden, die einen Wert von 68000 Euro haben.
Die letzten beiden Einbrüche fanden im April in Stuttgart statt: Zunächst drang die Bande in die Halle einer Firma in Untertürkheim ein und trug 250 Kilogramm Kupferkabel auf den Hof. Kurz darauf luden die Angeklagten in Wangen zwei Kupferkabeltrommeln mit einem Gewicht von 2500 Kilogramm im Wert von 36000 Euro in einen Sprinter. Dabei wurden sie von der Polizei festgenommen.
Jeder hatte seine Rolle: Fahrer, Belader oder Schmieresteher
Keinen Zweifel hatte das Gericht, dass die Angeklagten als Teil einer Bande agierten. Auch wenn sich nicht alle persönlich gekannt hätten und nicht genau über den Tatplan informiert gewesen seien, hätten sie doch feste Rollen als Fahrer, Belader oder Schmieresteher gehabt und seien mehrere 100 Kilometer zu den Tatorten gefahren. Zudem hätten sie professionelles Werkzeug dabei gehabt und teilweise in der Nähe der Tatorte übernachtet. „Zudem eint die Männer alle, dass sie zu wenig Geld für ihre kinderreichen Familien hatten. Das hat alle zusammengeschweißt“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Gless.
Klar sei auch, dass sie nicht nur Gehilfen, sondern Täter gewesen seien. „Wer seine Manpower zur Verfügung stellt und Diebesgut aus einer Halle in ein Fahrzeug transportiert, ist ein Täter, wie er im Buche steht“, meinte Gless. Zudem hätten alle ein hohes Eigeninteresse an den Taten gehabt. Wo das Material am Ende gelandet sei, habe allerdings nicht ermittelt werden können.
Positiv rechnete das Gericht den Angeklagten an, dass sie alle Geständnisse abgelegt hatten, die Beute zum Teil sichergestellt werden konnte und die Taten zum Teil observiert worden seien. Negativ fiel neben dem hohen Beutewert und der professionellen Vorgehensweise jedoch ins Gewicht, dass einige der Angeklagten bis zu 22 Vorstrafen hatten, unter Bewährung standen und zum Teil hohe Rückfallgeschwindigkeiten an den Tag gelegt hatten. Von daher sah die Kammer auch keine günstige Sozialprognose, die für Bewährungsstrafen Voraussetzung gewesen wäre: „Die Angeklagten sind alle zu tief in ihren Milieus verstrickt“, sagte Gless.