Wein aus goldenen Bechern: Achtjährige wird der Hexerei beschuldigt

Eines der bekanntesten Opfer der Hexenverfolgung in Leonberg war Katharina Kepler. Ihr Sohn, der berühmte Astronom konnte sie retten. In Eltingen erinnert ein Denkmal an sie.
Jürgen BachMit mehreren Frauen sei sie Mittwochnachts Kutsche gefahren, danach wurde getanzt, Kraut und Fleisch gegessen und aus goldenen Bechern Wein getrunken und ihr „Ehni“, also ihr Großvater, sei der Teufel. Dies erzählt zu haben, wird im Sommer 1722 der achtjährigen Regina Wendel aus Eltingen vorgeworfen. Das ist vor 300 Jahren eine gefährliche Anschuldigung gewesen, in einer Zeit, in der landauf und landab die Verfolgung von Hexen gang und gäbe war. Angesichts dieser Beschuldigungen wurde von Leonberg aus eine höchst offizielle Untersuchung eingeleitet.
„Nicht ich bin es gewesen, sondern sie hat das alles erzählt“ - so ungefähr lauten die Aussagen der beiden achtjährigen Eltingerinnen Regina Wendel und Catharina Merckh in dem Protokoll vom 20. August 1722, das der Leonberger „Speciales“ (Dekan) Cornelius Keller und der Vogt Laurentius Roser an die herzogliche Kanzlei nach Stuttgart abgeschickt haben. Dieses und andere Schriftstücke des Verfahrens werden mit weiteren Akten anderer Hexenprozesse aus Leonberg in Stuttgart im Landesarchiv aufbewahrt.
Am 19. August hatten der Pfarrer und der Bürgermeister von Eltingen dem Oberamt in Leonberg gemeldet, dass „Caspar Wendels Mägdlen Regina ausgesagt haben wolle, dass es jederzeit Mittwochnachts, mit andern Leuthe in der Gutsche herumfahre, und dass man esse und trinke, auch das, Gott behüte, der Teufel sein Ehni sey.“
Am Tag darauf wurden die Mädchen vom Dekan und dem Vogt im Beisein der Richter Wenzel Neudeckhen, und Christian Gentner befragt. Auf die Frage, ob sie nachts spazieren fahre, habe Regina Wendel, laut dem Protokoll des Verhörs, sich gewunden und erst nach Zureden endlich gesagt „es seye nicht wahr.“

Das Grab von Katharina Kepler auf dem alten Friedhof in der Leonberger Seestraße.
Foto: redWer sie geheißen habe so etwas zu erzählen? Es sei Jung Christmann Merckhs Tochter Catharina gewesen, draußen beim Bettelbaum in Richtung Warmbronn beim Ziegenhüten, ungefähr ein Büchsenschuss vom Flecken entfernt.
Im weiteren Verhör berichtet Regina Wendel, dass Catharina Merckh, ihr auch die Personen genannt habe, die nachts in der Kutsche mitgefahren seien und an dem Gelage teilgenommen haben sollen. Auch die Sache, dass der Teufel ihr Großvater sei, habe ihr Catharina erzählt, denn sie habe auf der Bühne eine Kugel gesehen und dann angenommen ihr Großvater sei der Teufel.
Keine Schule im Sommer
Auch wollten die Vernehmer von der Achtjährigen wissen, ob ihr nicht Jemand eine Salbe gegeben habe, um sich damit beim Zubettgehen einzureiben?. Nein. Wer mit ihr bete, wenn sie morgens aufstehe und abends schlafen gehe? Die Mutter. Was sie mit ihr bete? Gott der Vater wohne uns bei, Vater unser, Wacht auf, ruft uns die Stimme. Daraufhin wurde Regina aufgefordert „Gott der Vatter wohn uns bei“ und „Wacht auf, ruft uns die Stimme“ zu beten, was sie auch gekonnt habe, ist im Protokoll vermerkt.
Wer ihr gesagt habe, dass der Teufel Ziegenfüße habe? Des Merckhen Mägdlen, aber sie selbst habe es nicht gesagt. Ob sie auch in die Schule gehe, wollten die Vernehmer wissen. Ja, zur Winterszeit. Daraufhin berichtete der Pfarrer, dass es Sommers keine Schule gebe.
Weil nach Meinung der Vernehmer nichts mehr aus Regina Wendel herauszuholen sei, luden sie auch die achtjährige Anna Catharina Merckh vor. Die verneinte erst alles. Sie wisse von nichts. Wie das möglich sei, denn Regina Wendel soll ihr doch alles über die nächtlichen Kutschfahrten und Gelage erzählt haben. Auf dem Hof von Adam Mann unter den Linden am Gerlinger Weg habe die Kutschfahrt geendet und es habe Kraut und Fleisch gegeben und Wein aus einem goldenen Becher, aber kein Brot.
Guter Leumund für die Ehefrauen
Nach den Ausführungen von Anna Catharina Merck wurde Regina Wendel erneut mit deren Aussagen konfrontiert. Das Kind wies weiterhin alle Anschuldigungen von sich. Über ihrer Vater, Caspar Wendel, und seine Frau berichten Pfarrer, Schultheiß und Bürgermeister „daß diese Leuth zwar arm seyen, sich aber bauerlich ernehrten, man könne ihnen nichts Böses nachsagen, noch viel weniger, daß sie jemals im Verdacht einer Hexerei gewesen seyen.“
Die Ehefrauen von Adam Mann, Jonas Vogenberger, Jacob Wöhr, Lorenz Wöhr und die Witwe von Michael Wieland hätten einen guten Leumund, man könne ihnen nichts Unrechtes nachsagen, noch Böses oder Verdächtiges vorwerfen, ebenso dem Hirten Stephan Weinmar.
Er schlug den Vater
Ein großes „Aber“ steht beim Eheweib von Martin Mann. Diese gehe zwar fleißig in die Kirche, sei aber schon lange Zeit in einem bösen Verdacht, was die Hexerei betreffe. Doch das sei wohl einem gottlosen Soldaten geschuldet, der gesagt habe, „daß sie eine Hexe seye.“ „Dem hat sie vielleicht nicht nach Willen gelebt“, vermuten die Ermittler. Trotzdem könne man sagen, dass niemand was Verdächtiges oder Böses von ihr gehört, oder erlitten habe.
Kein gutes Haar lassen die Protokollanten an Jung Christmann Merckh, dem Vater von Anna Catharina. Er habe sich mit seinem kranken Vater gezankt und ihn geschlagen, und musste deswegen eine öffentliche Arbeitsstrafe in Ludwigsburg verbüßen. Zudem habe er im Ort immer wieder lauthals herumgetönt, er werde im Pfarrhaus etwas anzeigen, das im Flecken großen Lärm verursachen werde. Was er dann mit dieser Sache getan habe. Und zum zweiten Mal vermerken die Vernehmer: „Man kann im Übrigen demselben kein gutes Prädicat (Leumund) beilegen.“ Seiner Frau könne man nichts sonderliches Böses nachreden.
Die Sache ging für die beiden Kinder recht glimpflich aus, wenn man bedenkt was anderen widerfahren ist, die der Hexerei beschuldigt wurden. Das ist wohl auch auf das besonnene Verhalten des Dekans und des Vogtes zurückzuführen. Diese befanden, dass „dieses Mägdle ein einfältiger Tropf“ sei, während die anderen Personen, „welche auf solcherley Spazierfarthen mitgewesen seyn sollen“ einen guten Ruf hätten. Hingegen sei Jung Christmann Merckh (der Vater von Catharina), der die Sache dem Pastor angezeigt hatte, ein „schlimmer, böser Mann.“
Aus der herzoglichen Kanzlei in Stuttgart ging am 5. Oktober 1722 ein Schreiben nach Leonberg an den Dekan Cornelius Keller und den Vogt Laurentius Roser mit dem Urteil in dem Verfahren: Die beiden Mädchen sollten in der Schule „schärfstens ermahnt werden sollen, solches Geplauder künftig zu unterlassen“. Auch müssten sie mit mehreren „Ruthenschlägen“ bestraft werden. Zudem sollten aber auch die Eltern und besonders der „Merckhen“ ermahnt werden, dass sie ihre Kinder zu christlichen Gesprächen anhalten sollten.