Wohnen in Böblingen/Sindelfingen: Für faire Mieten – Neuer Mietspiegel liegt vor

Der Mietspiegel soll zur sachlichen Gestaltung des Wohnungsmarktes beitragen.
Dieter Assmann/dpa- Böblingen und Sindelfingen führen zum 1. August einen neuen qualifizierten Mietspiegel ein.
- Er bietet Mietenden und Vermietenden Transparenz und eine aktuelle Grundlage für Mieten.
- Der Mietspiegel 2026 folgt dem Mietspiegel 2024 und wurde nach dem Verbraucherpreisindex fortgeschrieben.
- Die Steigerungsrate beträgt 4,60 Prozent – Nettokaltmieten werden nach Baujahr und Fläche angepasst.
- Gültigkeit: zwei Jahre. Online abrufbar mit Mietspiegel-Rechner auf den Webseiten beider Städte.
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Für die Städte Böblingen und Sindelfingen tritt zum 1. August ein neuer qualifizierter Mietspiegel in Kraft. Die Übersicht gebe für Mietende und Vermietende in den beiden Städten wieder eine aktuelle Grundlage für die Gestaltung der Mieten. Er schaffe für beide Mietvertragsparteien Transparenz, biete Orientierung und trage zur sachlichen Gestaltung des Wohnungsmarktes bei, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Städte.
Für den qualifizierten Mietspiegel 2026 wurde der Mietspiegel 2024 – der durch einen Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten, den Kommunen Böblingen und Sindelfingen, den lokalen Interessenverbänden der Vermietenden und Mietenden sowie das EMA-Institut erstellt wurde – nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland fortgeschrieben. Die Steigerungsrate beträgt 4,60 Prozent. Mit dieser Steigerungsrate wird die Nettokaltmiete in Abhängigkeit von Baujahr und Fläche unabhängig von sonstigen Wohnwertmerkmalen fortgeschrieben. Diese werden durch Zu- und Abschläge zur Ermittlung der Miete mit eingerechnet.
Der Mietspiegel 2026 ist für zwei Jahre gültig. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss dann, also bis Ende Juli 2028, wieder eine neue Erstellung auf Grundlage einer Umfrage durch Fragebögen sowie kommunaler Daten für einen weiteren qualifizierten Mietspiegel erfolgen.
Der qualifizierte Mietspiegel 2026 der Städte Böblingen und Sindelfingen kann vom 1. August an auf den Internetseiten beider Städte unter www.boeblingen.de/mietspiegel und www.sindelfingen.de/mieten bzw. www.sindelfingen.de/mietspiegel aufgerufen werden. Ebenfalls dort zu finden ist der Online-Mietspiegel-Rechner. Hiermit lässt sich in wenigen Schritten die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen.
