Zusammen mit Haushaltsbeschluss: Grundsteuer-Hebesatz in Böblingen festgelegt

Der Hebesatz für die Grundsteuer B sinkt in Böblingen auf 198 Prozent.
picture alliance/dpa/Jens BüttnerZusammen mit dem Haushaltsbeschluss hat der Böblinger Gemeinderat am Dienstag, 17. Dezember, den neuen Hebesatz für die Grundsteuer festgelegt. Nach der Grundsteuerreform muss ab Januar 2025 die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben werden. Der Hebesatz für die Grundsteuer B, also für private und betriebliche Grundstücke, wird ab 2025 in Böblingen von 360 Prozent auf 198 Prozent sinken. Für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sinkt der Hebesatz der Grundsteuer A von 310 auf 280 Prozent.
Mit diesen Sätzen versucht die Stadtverwaltung aufkommensneutral zu bleiben. Das bedeutet in diesem Fall, dass die städtischen Einnahmen auch nach der Reform der Grundsteuer in etwa gleich bleiben wie vor der Reform. Aus dem Haushalt 2025 geht hervor, dass die eingeplanten Einkünfte aus der Grundsteuer denen der Vorjahre entsprechen.
Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass auch die von den Grundstückseigentümern zu zahlende Steuer gleich bleibt. Nach der Neubewertung der Grundstücke, die überhaupt den Anlass zur Reform gab, dürfte die Steuersumme bei vielen steigen.