B10 bei Plochingen
: Filsbrücke muss ersetzt werden: Die Vorbereitungen beginnen am Montag

Bis die Bundesstraße 10 bei Plochingen auf einer neuen Brücke über die Fils geführt wird, vergeht noch einige Zeit. Erste Vorbereitungen beginnen allerdings am 8. Dezember.
Von
Andreas Pflüger
Esslingen
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Die Filsbrücke bei Plochingen wird neu gebaut. Jetzt finden, unter anderem auf der B 10, erste Untersuchungen statt.

Ines Rudel

Die Brücke der B 10, die auf Höhe Plochingen über die Fils führt, ist in den vergangenen Jahren immer wieder mal saniert worden. Seit gut einem halben Jahr steht allerdings fest, dass die im Jahr 1977 in Spannbetonbauweise errichtete Überführung neu gebaut werden muss.

Dafür finden, wie das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) mitteilt, vom nächsten Montag, 8. Dezember, an – voraussichtlich bis zum 18. Dezember – die Untersuchungen des Baugrunds statt. Zu diesem Zweck wird es zwar keine größer angelegte Sperrung geben. Allerdings werden in diesem Zeitraum immer wieder mal eine der beiden Spuren oder der Standstreifen in Fahrtrichtung Esslingen nicht zur Verfügung stehen.

Wann der Neubau tatsächlich entsteht, ist noch offen

Als Grundlage für die weiteren Planungsschritte des Vorhabens sind Erkundungsbohrungen erforderlich. Diese geotechnischen Untersuchungen werden im Fahrbahnbereich der B 10 durchgeführt. Um dabei eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, wird es vor und hinter der Filsbrücke abschnittsweise Sperrungen geben. Der Verkehr auf der B 10 wird in diesen Zeiten mit Hilfe von Verkehrszeichen und Leitkegeln geregelt, weshalb es zu Behinderungen kommen kann.

Wann der Ersatzneubau dann tatsächlich entsteht, ist derzeit noch offen. So hatte das Land eine Sammelausschreibung für die Erneuerung von 15 maroden Brücken im Regierungsbezirk Stuttgart, darunter die Filsbrücke im Zuge der B 10 bei Plochingen, aufgesetzt. Zum Zuge gekommen ist eine Arbeitsgemeinschaft, die aus vier Ingenieurbüros besteht.

Der gesamte Bauablauf kommt aus einer Hand

Diese ARGE erbringt und koordiniert neben der Entwurfsplanung für die Neubauten auch die erforderlichen Fachplanungen, wie eben das Baugrundgutachten, die Straßenplanung oder auch naturschutzfachliche Untersuchungen. Diese müssen von der ARGE mit den betroffenen Stellen vor Ort sowie mit den beteiligten Behörden abgestimmt werden.

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