Bluttat in Kirchheim: Angeklagter soll Opfer 20 Rippen gebrochen haben

Im Prozess um den in Kirchheim getöteten 61-Jährigen vor dem Landgericht Stuttgart wurden die Plädoyers verlesen.
picture alliance/dpaDie Reaktionen des Angeklagten während der Plädoyers waren sehr unterschiedlich. Mal wirkte er betroffen und verbarg sein Gesicht in beiden Händen. Mal schien er seltsam unbeteiligt und kritzelte mit einem Stift vor sich hin. Dabei droht dem 41-Jährigen eine lange Haftstrafe. Zu Prozessbeginn hatte er vor dem Landgericht Stuttgart gestanden, im Dezember 2024 einen 62-Jährigen in dessen Wohnung in Kirchheim getötet zu haben.
Der Angeklagte hatte nach der Verlesung der Plädoyers das letzte Wort: Er entschuldige sich bei den Kindern seines Opfers. Das könne er sich sparen, entgegnete ein Familienmitglied des zu Tode gebrachten 62-jährigen Mannes. Angehörige des Opfers waren im Saal Eins des Landgerichts Stuttgart teils als Zuschauer anwesend, teils traten sie als Nebenkläger auf.

Zwischen dem Angeklagten und dem Opfer soll es zu einem Streit gekommen sein, nachdem der 61-Jährige dem mutmaßlichen Täter eine Ohrfeige verpasst haben soll.
Foto: Maurizio Gambarini/dpaSie hatten die Gerichtsverhandlung, in der auch von brutalen Misshandlungen ihres Vaters die Rede gewesen war, ruhig, gefasst und besonnen mitverfolgt. Gegenüber dem Angeklagten hatten sie sich zurückhaltend verhalten und sich zu keinen Anfeindungen hinreißen lassen.
Angeklagter war nur zur Bewährung auf freiem Fuß
Dabei hatte der 41-Jährige bereits am ersten Prozesstag ein Geständnis über seinen Anwalt verlesen lassen und die Tat zugegeben. Diese Einlassung wertete die Staatsanwältin zu seinen Gunsten. Sie plädierte auf eine Haftstrafe von acht Jahren wegen Totschlags. Nachteilig für den Angeklagten seien mehrere Vor- und Haftstrafen auch wegen Gewaltdelikten sowie dass er zum Tatzeitpunkt unter Bewährung gestanden habe.
Der Rechtsanwalt der Kinder des Opfers zeigte sich nach eigenen Worten enttäuscht von dem aus seiner Sicht milden Strafmaß der Staatsanwaltschaft und sprach von einem Gefängnisaufenthalt von mindestens zehn hin in Richtung 15 Jahre. Der Jurist verwies auch darauf, dass 20 der 24 Rippen des Opfers gebrochen gewesen seien: Angesichts einer derartigen Gewalteinwirkung wolle man den Tod des anderen oder nehme ihn zumindest billigend in Kauf. Zu seiner Partnerin habe der Angeklagte zudem laut polizeilicher Vernehmung mit Blick auf das Opfer gesagt: „Dann ist er halt tot.“ Das Geständnis des Angeklagten nannte der Rechtsanwalt der Nebenkläger eine „Salamitaktik“. Es sei immer nur das zugegeben worden, was sowieso „klar wie Kloßbrühe“ nach- und beweisbar gewesen sei.

Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Tötungsdeliktes von Kirchheim hatte am Freitag, 12. September, begonnen. Insgesamt waren fünf Verhandlungstage angesetzt gewesen.
Foto: Marijan Murat/dpaDas Wort „Salamitaktik“ ließ der Rechtsanwalt des Angeklagten nicht gelten. Sein Mandant habe die volle Verantwortung für seine Tat übernommen und sein Fehlverhalten eingeräumt. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von fünf bis sechs Jahren und verwies auf die Sucht- und Alkoholproblematik seines Mandanten. Kurz vor der Tat sei er aus einem Methadon-Ersatzprogramm geflogen, weil er dort mehrfach angetrunken erschienen war. Das habe sich auch auf das körperliche Befinden des zum Tatzeitpunkt 40-Jährigen ausgewirkt.
Ohrfeige soll der Anlass für die tödliche Auseinandersetzung gewesen sein
An jenem Dienstag, 10. Dezember 2024, hätten sich der Angeklagte, seine Lebensgefährtin und das spätere Opfer zu einem gemeinsamen Abendessen in dessen Wohnung getroffen, rekonstruierte der Verteidiger die Tatnacht aus seiner Sicht. Alkohol sei getrunken worden. Das Opfer habe dem Angeklagten unvermittelt eine Ohrfeige verpasst und damit Aggressionen bei ihm ausgelöst. Der Angeklagte habe daraufhin mehrfach mit der Faust auf den Mann eingeschlagen. Dass an der Schuldfähigkeit seines Mandanten gezweifelt werden könne, zeige die Tatsache, dass er neben seinem stark blutenden, am Boden liegenden Opfer eingeschlafen sei, meinte die Verteidigung: „Das ist aus meiner Sicht völlig irre.“

Der 61-Jährige war am Mittwoch, 11. Dezember 2024, getötet worden. Zwei Tage später war der Angeklagte verhaftet worden.
Foto: picture alliance/dpaDie Beziehung zwischen Angeklagtem, dessen Partnerin und dem Opfer – das hatte der bisherige Prozess gezeigt – war angespannt gewesen. Die Verteidigung nannte den getöteten 62-Jährigen einen „Kümmerer“. Er habe sich um die Lebensgefährtin des Angeklagten gekümmert, wenn es in der Beziehung Streit, Handgreiflichkeiten und Bedrohungen gegeben habe. Von einem Liebesverhältnis gehe er nicht aus. Auch die Partnerin des Angeklagten hatte ihr Verhältnis zum Opfer als „kollegial“ und „freundschaftlich“ bezeichnet. Dennoch, so hatte der Vertreter der Nebenklage vermutet, sei der Angeklagte eifersüchtig auf den Mann gewesen – zumal die Frau zumindest einmal dort übernachtet hätte.
Als der Angeklagte ging, soll das Opfer noch geatmet haben
Die Partnerin des Angeklagten hatte sich während der Tat im Bad eingeschlossen. Vor Gericht hatte sie behauptet, sie habe duschen wollen. Bei den polizeilichen Vernehmungen hatte sie angegeben, sie habe sich vor ihrem aggressiven Partner in Sicherheit bringen wollen. Stunden später seien sie und ihr Lebensgefährte ungeachtet des am Boden liegenden, stark blutenden Opfers zu Fuß nach Hause gegangen, wo der Angeklagte zwei Tage später verhaftet worden war. Das Opfer habe bei ihrem Weggang noch geatmet, hatten der Angeklagte und seine Lebensgefährtin ausgesagt. Wenig später war der Mann seinen schweren Verletzungen erlegen. Angehörige hatten ihn am Morgen nach der Tat nicht erreicht und die Polizei gerufen. Die Beamten fanden die Leiche des 62-Jährigen vor.
Das Urteil der Ersten Strafkammer wird am Montag, 29. September, erwartet.