Brutale Attacke in Wendlingen: Angeklagter spricht angeblich mit totem Freund

In Handschellen wurde ein 36-Jähriger in den Gerichtssaal geführt: Er soll einen 66-jährigen Mitbewohner aus seiner Asylbewerberunterkunft in Wendlingen zu Tode geprügelt haben.
picture alliance/dpaEs war, als würde er ein großes, nur für ihn sichtbares Orchester dirigieren. Der Angeklagte bewegt seine Hände zu mal ausladenden, mal schwungvollen Gesten. Manchmal zeichnet er auch imaginäre Linien auf den Tisch in Saal Sechs des Landgerichts Stuttgart.
Der 36-jährige Mann aus dem Gazastreifen ist wegen Totschlags angeklagt. Er soll einen 66-Jährigen im Februar diesen Jahres vor einer Unterführung am Bahnhof Wendlingen gewürgt, getreten, zu Boden geworfen und mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert haben. Das Opfer starb acht Tage später im Krankenhaus.

Im Februar musste die Polizei ausrücken, weil ein 66-Jähriger an einer Bahnhofsunterführung von Wendlingen so schwer verprügelt worden war, dass er acht Tage später im Krankenhaus verstarb.
Foto: Jens Büttner/dpaAn den anderen Prozesstagen war das Verhalten des Angeklagten weniger auffällig gewesen. Im bisherigen Verhandlungsverlauf hatte er meist geweint. Doch am fünften Tag sitzt er wild gestikulierend auf seinem Platz, spricht vor sich hin, bewegt die Lippen, ruft etwas in arabischer Sprache in den Gerichtssaal. „Ich habe das nicht getan“, ist dabei ein Satz, der laut Dolmetscher immer wieder fällt.
Angeklagter soll im Gazastreifen angeschossen worden sein
Viel mehr gibt er nicht von sich. Bisher hatte der Angeklagte zu seiner Person und den Tatvorwürfen geschwiegen. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter war er gesprächiger. Das Haus des Angeklagten im Gazastreifen sei bombardiert worden, gibt der Mediziner Gespräche mit dem 36-Jährigen wieder. Seither brauche er ein Hörgerät.
Der Palästinenser habe angegeben, dass er neun Jahre zur Schule gegangen, dann eine Berufsschule im Metallbereich besucht und anschließend in verschiedenen Berufen gearbeitet habe. Schlimme Ereignisse hätten seinen Lebensfluss gestört: So sei der Mann am Bein angeschossen worden und habe neun Monate nicht gehen können. Auch bei einem Motorradunfall sei er schwer verletzt worden.

Der Prozess wegen des Tötungsdelikts von Wendlingen hatte Ende Juli begonnen. Acht Verhandlungstage waren ursprünglich angesetzt.
Foto: Marijan Murat/dpaIm Jahr 2005, so der Angeklagte gegenüber dem Gutachter, sei ein enger Freund ums Leben gekommen. Gott habe ihn aber wieder zum Leben erweckt, er begleite ihn seitdem überallhin, spreche zu ihm, beschütze ihn, gebe ihm Ratschläge und Anweisungen: „Wasche dich. Lege dich schlafen. Bleibe wach.“ Er warne ihn auch vor Bedrohungen oder Angriffen. Böse Befehle würde ihm der Freund aber nicht geben. Seit einigen Jahren höre er noch drei weitere Stimmen, sagte der 36-Jährige dem Gutachter. Auch vorwurfsvolle Töne bekam der Mediziner zu hören: „Europa soll für seine Haltung im Gazakrieg brennen.“

An der Schuldfähigkeit des Angeklagten bestehen erhebliche Zweifel. Der psychiatrische Gutachter sprach von einer schizophrenen Psychose.
Foto: David-Wolfgang Ebener/dpaOb es sich bei dem Verhalten des Angeklagten während der Gespräche mit dem Gutachter und an diesem Prozesstag um Schauspielerei oder um eine wirkliche psychische Erkrankung handle, sei nicht einfach zu beantworten, so der Gutachter. Ein Restzweifel bleibe, doch er attestierte dem Angeklagte eine schizophrene Psychose. Ein bewusstes Vortäuschen dieser Erkrankung würde eine enorme Energie erfordern, sei sehr anstrengend, setze medizinische Kenntnisse voraus. In Freiheit, so der Gutachter weiter, würde der Angeklagte wieder straffällig werden und eine Gefahr für andere sein. Er empfehle daher die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Das Opfer sei ausgerutscht, hatte der Angeklagte behauptet
Zum Tatverlauf hatte sich der Angeklagte ebenfalls gegenüber dem Gutachter geäußert. Das Opfer habe ihn verfolgt, habe Streit mit ihm gesucht, habe ihn im Vorfeld mit einer Kette und mit einem Stein geschlagen. Am Sonntag , 9. Februar, habe er ihn in der Unterführung von hinten angegriffen. Er habe sich gegen seine Angriffe zur Wehr gesetzt. Dabei sei der andere Mann ausgerutscht und zu Boden gegangen. Er habe daraufhin gegen seine Hand, nicht aber gegen seinen Oberkörper oder seinen Kopf getreten.
Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil wird nach jetziger Planung am Montag, 6. Oktober, erwartet.