Ehrlichkeit in Esslingen
: Mehrere Tausend Euro im Fundbüro abgegeben

Ein ausgesprochen ehrlicher Mensch hat vor ein paar Wochen mehrere Tausend Euro im Esslinger Fundbüro abgegeben. Wie viel Finderlohn steht einem eigentlich in so einem Fall zu?
Von
Frederic Feicht
Esslingen
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Abgeben oder behalten? Diese Frage würde wohl fast jedem bei einem derart hohen Betrag zumindest kurz durch den Kopf gehen.

//Michael Bihlmayer

Schlüssel verloren? – ärgerlich, aber kann mal passieren. Vor allem im Kontrast zu dem was, einer Person in Esslingen passiert ist. Vor ein paar Wochen hat ein ehrlicher Finder einen dicken Batzen Bargeld im städtischen Fundbüro abgegeben. „Der Betrag lag zwischen 5000 und 10 000 Euro“, sagt Kerstin Kastner, die als Sachgebietsleiterin im Bürgeramt für das Fundbüro zuständig ist. Genaue Angaben zum Betrag und dem Finder dürfen aus Datenschutzgründen nicht genannt werden. Auch die durchaus interessante Frage: „Wie verliert man mehr als 5000 Euro?“ muss leider unbeantwortet bleiben.

Man kann sich aber leicht vorstellen, wie groß die Versuchung des Finders gewesen sein muss, die herrenlose Summe, die etwa zwei deutschen Durchschnitts-Nettomonatsgehältern entspricht – laut der Online-Plattform Statista lag dies im Jahr 2024 bei knapp 2700 Euro pro Monat –, einfach in die Reisekasse zu stecken.

Gefundenes Geld konnte zurückgegeben werden

Aber der Eigentümer hatte Glück: Schon kurz nach Abgabe im Fundbüro konnte das Geld dem Eigentümer übergeben werden, sagt Kastner. Dazu musste die Person natürlich erst nachweisen, dass es ihr Geld ist. Wie läuft das im Fundbüro denn ab? „Es ist eindeutig, wenn zum Beispiel ein Geldbeutel mit Ausweisdokumenten abgegeben wird“, erklärt die Fundbüroleiterin. In anderen Fällen müsse der Eigentümer die genaue Summe angeben und ob es sich um Münzen oder Scheine handele. Dazu würden Details abgefragt, worin sich das Geld befindet.

Finderlohn steht einem gesetzlich zu

Bei der Überprüfung spiele es keine Rolle, ob es um einen größeren Geldbetrag geht oder um ein verlorenes Kuscheltier. „In jedem Einzelfall müssen wir uns sicher sein, dass die Fundsache tatsächlich auch dem rechtmäßigen Eigentümer übergeben wird“, sagt Kastner. Bislang habe es aber noch keinen Fall gegeben, bei dem der Eigentümer nicht nachweisen konnte, dass er der rechtmäßige Besitzer ist.

Ehrlichkeit macht sich übrigens bezahlt: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch steht dem Finder bei einem Wert von weniger als 500 Euro ein Finderlohn in Höhe von fünf Prozent zu, darüber sind es drei Prozent. Hat der gefundene Gegenstand nur einen ideellen Wert, steht dem Finder ein fairer Ausgleich für seine Mühen zu – „billiges Ermessen“ nennt sich das auf Juristendeutsch.

Mindestens sechs Monate hat ein Eigentümer Zeit, seine Sachen wieder abzuholen. Ist dieser Zeitraum um, können die Gegenstände in den Besitz des Finders übergehen. „Wir weisen die Finderinnen und Finder, die beim Fundamt eine Fundsache abgeben, immer darauf hin, dass sie Besitzansprüche geltend machen können“, sagt Kastner. Das gelte natürlich nicht für Ausweisdokumente, Schlüssel oder dergleichen. Geschehe das nicht, werden die Fundsachen versteigert.

Auktion: In Esslingen werden Fundsachen versteigert

So eine Auktion findet in Esslingen am Montag, 7. April, um 14 Uhr im Waisenhof hinter dem Behördenzentrum statt.

Angeboten werden beispielsweise Schmuck, Fahrräder und technische Geräte wie Kopfhörer. Was nicht versteigert wird, ist natürlich gefundenes Bargeld. Auch Smartphones und Laptops, also alles, was persönliche Daten enthält, kommt laut Stadt nicht unter den Hammer. Die Aktion findet im Außenbereich statt. Wichtig: Wer mitbieten möchte, muss Bargeld mitbringen.

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