Kinderbetreuung in Esslingen
: Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen sprengt Angebot – „Wir bleiben dran“

Bei den Betreuungsplätzen der Kinder älter als drei Jahre sieht es in Esslingen perspektivisch sehr gut aus. Ganz anders bleibt die Situation bei jüngeren Kindern – viele Eltern werden auch im kommenden Jahr nicht den gewünschten Platz bekommen.
Von
Frederic Feicht
Esslingen
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Ab dem kommenden Kitajahr wird es voraussichtlich in Esslingen mehr Plätze als Kinder geben – aber nur für Kinder Ü3.

dpa/Axel Heimken

Ein Lichtblick durchbricht den Frustnebel, der vielen Eltern die Sicht auf einen geregelten Tagesablauf nimmt: Während im Kreis Esslingen inzwischen ein paar Väter und Mütter sogar den Rechtsweg einschlagen und einen Betreuungsplatz einklagen, gibt es jetzt positive Nachrichten – zumindest für Eltern von Kindern älter als drei Jahren. Für das Anmeldejahr 2025/26 „wird in Esslingen das Platzangebot für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen den Bedarf erstmals übersteigen“, meldet die Stadtverwaltung. Das sei das Ergebnis einer Hochrechnung, die auf die Anmeldungen für das aktuelle Kitajahr erfolgt sei.

Während es im laufenden Kitajahr 2024/25 laut Stadtverwaltung noch 97 Betreuungsplätze zu wenig gibt, stehen im kommenden Jahr 770 Plätze den 743 Kindern auf der Warteliste gegenüber. 80 dieser Plätze müssten bis zum kommenden Jahr aber erst noch geschaffen werden. „Wir hatten uns vorgenommen, vorrangig allen über Dreijährigen einen Betreuungsplatz anzubieten“, wird Esslingens Sozialbürgermeister Yalcin Bayraktar in einer Mitteilung zitiert. „Diese sehr erfreuliche Entwicklung zeigt, dass unsere Bemühungen Früchte tragen.“

Brenzlige Betreuungssituation bei Kindern unter drei Jahren

Anders sieht es laut Stadt bei den Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren aus: Die Anmeldungen für das kommende Jahr von 541 Kindern würden die verfügbaren Plätze deutlich übersteigen: Voraussichtlich werden mehr als 200 Eltern nicht den gewünschten Platz bekommen. „Auch bei den unter Dreijährigen bleiben wir dran und wollen unter anderem mit der Förderung der TiagR, also der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen, für weitere Betreuungsplätze im U3-Bereich sorgen“, wird Bayraktar zitiert. Diese Woche habe beispielsweise eine neue Tagesstätte im Stadtteil St. Bernhardt mit neun Plätzen eröffnet. Es ist ein flächendeckendes, aber kein neues Problem. Aufgrund des Betreuungsschlüssels sind sowohl deutlich mehr Personal als auch Räume für Gruppen von Unterdreijährigen notwendig als in Ü3-Gruppen.

Seit August 2013 gibt es in Deutschland für alle Kinder ab einem Jahr bis zur Schulpflicht einen im Sozialgesetzbuch verankerten Rechtsanspruch auf Betreuung in der Kita oder der Tagespflege.

Manche Eltern klagen Rechtsanspruch ein

Diesen Rechtsanspruch klagen manche Eltern auch ein. In den vergangenen vier Jahren hat sich die Zahl der aus dem Esslinger Kreisgebiet beim zuständigen Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereichten Klagen um das 31-fache erhöht. Das klingt allerdings in reellen Zahlen weit weniger dramatisch: In diesem Zeitraum stiegen die Klagen nämlich von einer Klage im Jahr 2019 auf 31 im Jahr 2023. Im vergangenen Jahr sank sie auf 27. Die Klagen kamen laut dem Landratsamt aus Ostfildern, Filderstadt, Esslingen, Plochingen und Denkendorf. Für Eltern wichtig, die ihren Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen wollen: Es können nicht die Kommunen verklagt werden, sondern nur die Landkreise als Träger der Jugendhilfe. Die Erfolgsaussichten für die Kläger sind gemischt: In 13 der Fälle des vergangenen Jahrs haben die Kinder im Laufe des Verfahrens einen Platz bekommen. In sechs Fällen wurde ein Urteil gegen den Landkreis Esslingen gefällt, der keine Betreuungsmöglichkeit bieten konnte. Ihm droht pro fehlendem Platz ein Zwangsgeld von 5000 Euro. In acht Verfahren scheiterten vor Gericht die Eltern.

Termin für die Anmeldung und Kriterien der Platzvergabe

Eltern, die im neuen Kitajahr – also ab dem 1. September – einen Betreuungsplatz benötigen, müssen laut Stadtverwaltung ihr Kind jeweils bis zum 15. Februar anmelden. Nach dieser Frist erfolge die zentrale Platzvergabe nach festgelegten Kriterien. Dabei werde beispielsweise überprüft, welche Kinder eine Anschlussbetreuung in ihrer bisherigen Kita benötigen. Weitere Kriterien sind: Gibt es bereits ältere Geschwister in derselben Einrichtung? Wollen Eltern die Betreuungsform wechseln? Wie nah wohnen die Eltern an der Einrichtung? Auch das Alter der Kinder spiele bei der Vergabe eine Rolle: Bei Angeboten für Kinder zwischen drei und sechs Jahren würden erst die ältesten Kinder versorgt.

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