STZ+STZ+Kofferleiche von Filderstadt
: Vorwurf Totschlag: Angeklagter will Opfer nicht gekannt haben

Am dritten Prozesstag um den Leichenfund von Filderstadt gab es Einzelheiten zur Verhaftung des Angeklagten. Im Einsatz war auch ein Datenträgerspürhund.
Von
Simone Weiß
Stuttgart
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Totschlag, Kofferleiche: Stuttgart, Landgericht Sitzung zum Thema Kofferleichen-Fall.

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Tatvorwurf: Totschlag; Tatort: Filderstadt; Dem Angeklagten (geb. August 1974) wird vorgeworfen, er habe zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 22.07.2025 und dem 07.08.2025 auf die Geschädigte derart eingewirkt, dass sie gestorben sei, wobei er ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen habe. Sodann soll er den Leichnam der Geschädigten in einen Rollkoffer verpackt und diesen mit Folie und Müllbeutel umwickelt haben. Den Leichnam im Koffer soll er unter einer Brücke eines ausgetrockneten Bachlaufs abgelegt haben, wo ihn am 28.08.2025 zwei Mitarbeiter des städtischen Bauhofs aufgefunden haben sollen.

Der Angeklagte sitzt seit September 2025 in Untersuchungshaft. Er ist wegen Totschlags angeklagt.

Lichtgut/Max Kovalenko