Nach Vorfall im Kreis Esslingen
: Mann bietet Kindern Geld und fasst sie an – Was tun?

Ein Unbekannter soll zu Beginn der Woche in Nürtingen (Kreis Esslingen) Kindern Geld geboten haben, wenn sie ihn begleiten. Die Polizei gibt Ratschläge an die Eltern.
Von
Johannes M. Fischer
Esslingen
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Die Polizei rät: Kinder so erziehen, dass sie in der Lage sind, gegenüber Erwachsenen „Nein“ sagen zu können.

Bernd Weißbrod/dpa

Kinder müssen immer wieder daran erinnert werden, dass sie ohne elterliche Erlaubnis mit niemandem mitgehen oder in ein fremdes Auto steigen dürfen. Das ist einer der wichtigsten Ratschläge der Polizei, wenn es darum geht, Kinder vor Erwachsenen zu schützen, die nichts Gutes im Sinn haben.

Erst zu Beginn der Woche am Montagnachmittag sprach ein verdächtiger Unbekannter in Nürtingen über den Zaun eines Kinderhauses Kinder an. Den Berichten nach streichelte er sie im Gesicht und bot ihnen Geld an, falls sie ihn begleiten. Der Unbekannte ist der Beschreibung nach etwa 45 Jahre alt, trug einen Vollbart, hatte struppige Haare und war leicht gebräunt.

Verdächtiger Mann flüchtet nach Ansprache von Kindern in Nürtingen

Erst als eine Erzieherin auf das Geschehen aufmerksam wurde, flüchtete der Mann mit seinem Fahrrad in Richtung Stadtbrücke, so die Polizei.

Was tun, wenn fremde Personen Kinder ansprechen? Darauf gibt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Auskunft. Dort heißt es:

  • Kinder sollten nie zu nahe an Fahrzeuge herantreten, auch wenn jemand etwas fragen möchte - egal ob es ein Mann oder eine Frau ist.
  • Kinder müssen verinnerlichen, dass es eine Lüge ist, wenn ihnen für ein Mitgehen zum Beispiel Süßigkeiten oder kleine Tiere versprochen werden.
  • Kinder müssen wissen, dass sie gegenüber Erwachsenen immer „Nein“ sagen können.
  • Kinder sollten möglichst in Gruppen zur Schule oder zum Spielen gehen.
  • Kindern sollte erklärt werden, dass sie niemals abgeholt werden, wenn es nicht vorher mit ihnen vereinbart wurde.
  • Schultaschen oder Rucksäcke sollten nicht den Namen oder die Adresse des Kindes tragen. jmf
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