Messerattacke in Pliensauvorstadt: Urteil im Prozess um Stich in den Hals

Ein zur Tatzeit 18-Jähriger hatte in der Pliensauvorstadt einen Fußgänger mit einem Cuttermesser angegriffen und schwer verletzt.
imago stock&peopleZuerst hatte er Anfang Oktober letzten Jahres in der Pliensauvorstadt einen Hund getreten, dann stach er mit einem Cuttermesser auf den Begleiter des Tieres ein – nun ist das Urteil ergangen. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein zum Tatzeitpunkt 18-Jähriger zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Wie die Pressestelle des Landgerichts Stuttgart auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Angeklagt worden war der junge Mann wegen versuchten Totschlags. Der Prozess vor dem Landgericht hatte Ende März begonnen.
Die Jugendstrafkammer hatte sich an der Forderung der Staatsanwaltschaft orientiert. Die Anklagebehörde hatte auf eine Jugendstrafe in der verhängten Höhe plädiert. Der Verteidiger des jungen Mannes hatte laut Pressestelle die Verhängung eines Jugendarrestes gefordert. Dieser Jugendarrest sei aber durch die verbüßte Untersuchungshaft bereits abgegolten gewesen. Sollte das Gericht aber eine Jugendstrafe verhängen, so hatte die Verteidigung deren Aussetzung zur Bewährung gefordert.
Der Angeklagte, der nach eigenen Angaben in Ostfildern lebt und Schüler ist, befand sich seit Anfang Oktober letzten Jahres in Untersuchungshaft. Er war laut Polizeibericht unmittelbar nach der Tat festgenommen worden. Der Verdächtige habe sich vor Ort widerstandslos verhaften lassen. Zuvor habe er am Donnerstag, 2. Oktober 2025, zwei Fußgänger angegriffen und einen davon schwer verletzt.
Der Pitbull-Mischling hatte sich nicht auffällig verhalten
Der heute 19-Jährige war laut Anklageschrift gegen 22.30 Uhr mit seiner Freundin auf einer Bank im Esslinger Stadtteil Pliensauvorstadt gesessen. Er hatte Alkohol konsumiert, war daher angeheitert, aber nicht volltrunken. Während das Paar auf der Bank saß, näherten sich in der Folge zwei Fußgänger. Einer der Passanten führte einen Pitbull-Mischling an der Leine. Der Hund hatte sich nach Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht auffällig verhalten und das Paar auf der Bank nicht gestört. Dennoch hatte der Angeklagte plötzlich, grundlos und unvermittelt in Richtung des Tieres getreten. Die Folge war zunächst ein verbaler Streit zwischen dem jungen Mann und den beiden Fußgängern.
Die Situation eskalierte. Aggressionen, Wortwechsel, gegenseitiges Schubsen und tätliche Angriffe waren die Folge der Tritte gegen den Hund. Der Angeklagte wollte die Passanten angehen. Die Fußgänger wehrten sich, so die Anklageschrift. Der Angeklagte ging zu Boden. Während der Rangelei zog er ein Cuttermesser. Es wird normalerweise wegen seiner scharfen Klinge als Werkzeug zum präzisen Schneiden von Gipskarton, Styropor, Papier, Teppichböden oder Folien verwendet.

Der Prozess um den Angriff mit dem Cuttermesser in der Pliensauvorstadt startete am 25. März.
Foto: dpa/Bernd WeißbrodDoch der junge Mann nutzte das Cuttermesser, um mehrfach auf den Hals und den Oberkörper eines der beiden Fußgänger einzustechen. „Ich mache dich fertig“, hat er dabei laut Staatsanwaltschaft gerufen. Der Geschädigte zog sich durch den Messerangriff eine etwa zwei Zentimeter lange Schnittwunde oberhalb des Kehlkopfes am Hals zu. Die beiden Fußgänger wehrten sich trotz dieser Verletzung gegen den Angreifer und hätten den Angeklagten mehrfach in den Bauch geschlagen.
Geschädigter erlitt schwere Verletzungen
Im Polizeibericht wurde unmittelbar nach der Tat vermeldet, dass sich der 35-jährige Geschädigte auch wegen der Schnittwunde an seinem Hals zu einer weiteren Behandlung ins Krankenhaus einliefern lassen musste. Die Verletzungen seien schwer, aber nicht lebensgefährlich gewesen. Das Tatmesser wurde in der Nähe des Tatorts sichergestellt.