Pfusch am Bau der Mettinger Brücke
: Geschädigter in Esslingen wartet seit über einem Jahr auf Entschädigung

Beim Bau der Mettinger Brücke in Esslingen unterlief der Stadt Esslingen ein haarsträubender Fehler. Die Sache liegt seit Monaten vor Gericht – dort tut sich allerdings nur wenig.
Von
Johannes M. Fischer
Esslingen
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Geschäftsführer Mahmut Karagöz (li.) und Inhaber Bünyamin Karagöz unter dem Corpus Delicti: Die Brücke ragt in das Grundstück der Firma.

Roberto Bulgrin

Über ein Jahr ist es her, als in Esslingen mit viel Tamtam die Mettinger Brücke wieder eröffnet wurde. 27 Millionen Euro wurden in zweieinhalb Jahren Bauzeit investiert. Doch den Brückenbauern unterlief ein gravierender Fehler. Der wurde bis zum heutigen Tag nicht geheilt.

Der Fehler: Mehrere Betonnasen, auf denen Lampen stehen, ragen in drei Metern Höhe auf insgesamt fünf Quadratmetern Fläche in das Grundstück der Firma BK Abbruch & Erdbau. Es gab mehrere Versuche, eine Einigung zwischen Stadt und Unternehmen zu finden, doch das misslang. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Mahmut Karagöz, reichte im März Klage beim Landgericht ein.

Verwaltungsgericht nicht zuständig für den Fall in Esslingen

Nach der Einreichung der Klage vergingen mehrere Monate, ohne dass etwas passierte. „Im Juni bekamen wir Bescheid, dass das Verwaltungsgericht zuständig ist“, erzählt Karagöz. Der Geschäftsführer versteht nicht, warum das Gericht so lange brauchte, um die Zuständigkeit zu klären.

Mit einem kleinen Volksfest wurde im September 2023 die Mettinger Brücke eröffnet. Da war noch nicht bekannt, dass der Stadt ein gravierender Fehler unterlaufen war.

Foto: Roberto Bulgrin

„Wir müssen immer alles und jede Frist einhalten, aber bei dem Gericht passiert so lange nichts“, beklagt sich Karagöz. Das Verwaltungsgericht forderte inzwischen Akte zu dem Vorfall ein. Doch nach Informationen von Karagöz habe die Stadt behauptet, es gäbe dazu keine Akte. Das Rathaus äußert sich nicht zu dem Fall. „Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir uns dazu nicht äußern“, heißt es dort.

Das Gericht wird unter anderem entscheiden müssen, ob der Stadt dies mit Absicht oder aus Versehen passierte. Dass ihr ein Fehler unterlief, hat die Verwaltung bereits zugegeben. Sie bot eine jährliche „Überbaurente“ in Höhe von 49 Euro an. Karagöz lehnte das Angebot ab.

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