Prozess geht weiter
: Tödlicher Unfall in Esslingen-Weil: Zeugen kommen zu Wort

Im Oktober 2024 war ein Autofahrer in Esslingen-Weil in eine Fußgängergruppe gefahren. Die Mutter und ihre beiden Söhne starben. Am zweiten Prozesstag am Dienstag kommen Zeugen zu Wort.
Von
Simone Weiß
Esslingen

Das Zuschauer- und Medieninteresse zum Prozessauftakt am Landgericht Esslingen war groß gewesen.

Sebastian Xanke

In der langen Liste mit den beginnenden und laufenden Prozessen vor dem Amtsgericht Esslingen sticht einer heraus. Zwischen Fällen wegen Verkehrsdelikten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Betrugs steht der Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall von Esslingen-Weil, bei dem im Oktober 2024 eine 39-jährige Frau und ihre beiden kleinen Söhne im Alter von drei und sechs Jahren zu Tode kamen. Er wird am Dienstag, 24. Februar, fortgesetzt.

Zum Prozessauftakt am Dienstag, 10. Februar, war der Medienrummel enorm gewesen. Blitzlichtgewitter, rasch geschwenkte Kameras und herumeilende Fotografen hatten in Saal Eins des Amtsgerichts für ungewohnte Hektik gesorgt. Die lange erste Stuhlreihe im Zuschauerbereich war allein für Medienvertreter reserviert gewesen.

Wie es bei der Fortsetzung des Prozesses aussehen wird, möchte Martin Gerlach, Pressesprecher des Amtsgerichts, nicht vorhersagen: „Ich gehe aber davon aus, dass das Medieninteresse geringer als beim Auftakt sein wird“, wagt er eine vorsichtige Prognose. Am zweiten Prozesstag wird seinen Angaben zufolge die Beweisaufnahme fortgesetzt: „Es ist vorgesehen, mehrere Zeugen zu vernehmen.“

Vater kam kurze Zeit nach dem Geschehen an den Unfallort

Der Tatvorwurf gegen einen 55-jährigen Angeklagten aus Stuttgart lautet auf fahrlässige Tötung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Der zum Tatzeitpunkt 54-jährige Mann soll nach bisherigen Ermittlungen am späten Nachmittag des Dienstags, 22. Oktober 2024, mit seinem Fahrzeug auf der Weilstraße vom Neckarcenter in Richtung Pliensauvorstadt unterwegs gewesen sein.

Laut Staatsanwaltschaft soll er kurz vor einer roten Ampel trotz zwei dort bereits stehender Fahrzeuge sein Auto auf 103 Stundenkilometer beschleunigt haben. Er habe wohl das Gas- mit dem Bremspedal verwechselt. Statt nach links auf den anderen Fahrstreifen, so ein weiterer Vorwurf, habe er zudem seinen Pkw nach rechts in die Fußgängergruppe gelenkt, woraufhin die Frau mit ihren beiden Söhnen zu Tode kam.

An der Unfallstelle hatten im Oktober 2024 viele Menschen ihrer Trauer auch mit dem Niederlegen von Blumen Ausdruck verliehen.

Foto: Christoph Schmidt/dpa

Am ersten Prozesstag war es zu Gefühlsausbrüchen der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Frau und der Kinder sowie der Zuschauer gekommen. Ein als Zeuge vernommener Polizeibeamter hatte berichtet, dass der Vater und Ehemann kurz nach dem Unfall – wohl über die sozialen Medien informiert – vor Ort eingetroffen sei. Man habe Mühe gehabt, ihn zunächst vom Unfallort fernzuhalten.

Angeklagter will sich an nichts erinnern können

Der Angeklagte hatte bisher zur Person und zur Sache geschwiegen. Er hatte lediglich ein Statement über seinen Verteidiger verlesen lassen, in dem er sein Bedauern über die Vorkommnisse ausdrückte. Er könne sich aber an den Unfallhergang nicht erinnern.

StZ Kreis Esslingen
Montag - Samstag um 7.00 Uhr
Alles Wichtige aus dem Kreis Esslingen im kompakten Überblick: Von Montag bis Samstag schicken wir Ihnen unseren Newsletter mit den fünf beliebtesten Themen unserer Leserinnen und Leser in Ihr E-Mail-Postfach. So bleiben Sie immer auf dem Laufenden.