Schule: Betreuungsbedarf steigt
: Esslingen will mehr verpflichtenden Ganztag

Esslingen sieht sich gut gerüstet für den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen, der 2026 startet. Doch der Bedarf steigt.
Von
Petra Pauli
Esslingen
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Der Ganztagsbetrieb an der Grundschule Zell wird seit dem Umzug in den Neubau 2024 immer beliebter.

Roberto Bulgrin

Über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler wird seit Jahren diskutiert. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird er nun Realität. Zunächst erhalten alle Erstklässler ein Betreuungsangebot, sofern die Familien dies wünschen. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch für alle Klassenstufen. Die Stadt Esslingen sieht sich darauf besser vorbereitet als manche andere Kommune in der Region. „Wir haben sehr weitblickend gearbeitet“, sagte Yalcin Bayraktar, Schulbürgermeister, in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Erziehung und Betreuung. Grundlage war und ist der Esslinger Masterplan Grundschule, der 2021 erstmals vorgestellt und nun aktualisiert wurde. Dafür wurde systematisch die Primarstufe unter die Lupe genommen.

Im Masterplan Grundschule 2.0 wird festgestellt: „Derzeit ist das Betreuungsangebot in Esslingen bedarfsdeckend.“ Es wird jedoch mit einer steigenden Nachfrage gerechnet, die langfristig zu einer Betreuungsquote von durchschnittlich 80 Prozent führen könnte. Esslingen plant deshalb, nicht nur die Schulkindbetreuung, die Eltern flexibel buchen können, weiter aufzustocken. Zudem sollen bisherige Ganztagsgrundschulen in Wahlform in ein vollgebundenes Modell umgewandelt werden. Als Beispiele werden die Grundschule Mettingen, die Pliensauschule und die Seewiesenschule genannt. Einen konkreten Termin dafür gibt es bislang nicht. Mit der Ausweitung sollen laut dem Bericht auch Chancengleichheit und Teilhabe gefördert werden. In Esslingen gibt es mit der Katharinenschule bislang eine gebundene Ganztagsgrundschule.

Verpflichtender Ganztag – Alle Akteure in Esslingen sollen eingebunden werden

Esslingen baut seit Jahren die Schulkindbetreuung aus und kann aktuell den Bedarf decken.

Foto: Arne Dedert/dpa

Doch der verpflichtende Ganztag ist mancherorts ein rotes Tuch. Eltern fühlen sich durch dieses Modell gegängelt und zur Betreuung gezwungen. „Wir wollen in einem solchen Prozess alle Akteure – Eltern, Schulen und Lehrkräfte – mitnehmen. Nur dann gelingt es“, betonte Bernd Berroth, Leiter des Esslinger Schulamts in der Sitzung. Die gebundene Ganztagsschule stelle wegen der Rhythmisierung – also des Wechsels von Lern-, Entspannungs- und Freizeitphasen – einen „Quantensprung“ dar, sagte er. Grundsätzlich entscheidet die Stadt als Schulträger, für welche Schule ein Antrag zur Ganztagsschule gestellt wird.

Rechtsanspruch in den Ferien: Wer verteilt die 20 Schließtage?

Derzeit besuchen 3182 Schülerinnen und Schüler eine der 14 Esslinger Grundschulen. Bis zum Jahr 2030 rechnet die Stadt mit einem Anstieg um 319 Schülerinnen und Schüler. Doch schon jetzt sind die Räume in immer mehr Esslinger Grundschulen so knapp, dass sie doppelt genutzt werden. Akut sei der Handlungsbedarf an der Seewiesenschule, der Schillerschule und der Eichendorffschule. Um noch flexibler zu werden, testet die Stadt unter anderem ein neuartiges, multifunktionales Mobiliar, kündigte Gabi Jung, Abteilungsleiterin Schule, an.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschüler gilt auch in den Ferien. Diese Angebote sind dann allerdings kostenpflichtig. Laut Gesetz sind maximal 20 Schließtage pro Jahr vorgesehen. Wie diese verteilt werden, ist derzeit noch offen, sagte Gabi Jung. Das Esslinger Ferienprogramm wird seit vielen Jahren vom Stadtjugendring organisiert und gebündelt, der selbst einen großen Teil des Angebots stellt. Dies sei, nicht zuletzt wegen des zentralen Online-Anmeldeverfahrens, das laufend verfeinert wird, „ein Erfolgskonzept” für den kommenden Rechtsanspruch, heißt es in einem Bericht der Stadt. Gabi Jung merkte an, dass Bund und Land etliche Details zur konkreten Umsetzung des Rechtsanspruchs noch immer nicht geklärt hätten. Lange war auch die Finanzierungsfrage noch offen, zuletzt zeichnete sich aber eine Lösung mit den Kommunen ab. Demnach könnte das Land 68 Prozent der Kosten tragen.

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