Silvester im Kreis Esslingen
: Hier darf nicht geböllert werden: Was an Silvester erlaubt ist und was nicht

Bunte Fontänen ergießen sich an Silvester in die Nacht. Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist ein Kracher mit Risiken – und Beschränkungen. Wo gibt es Böllerverbote im Kreis Esslingen?
Von
Simone Weiß
Esslingen
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Raketen, Feuerwerk, Böller und Glitzer kreieren verzerrte Bilder zum Jahreswechsel: Doch das Silvesterfeuerwerk unterliegt auch Beschränkungen.

Ines Rudel

Silvester. 24 Uhr. Farbkaskaden erleuchten den Himmel: Mit Feuerwerk wird das neue Jahr begrüßt. Doch die grelle Schönheit hat Schattenseiten. Böllern birgt Risiken. Städte im Kreis Esslingen verweisen auf Vorschriften, Vorgaben und Verbote.

Böllern total geht nicht. Im Handel sind in der Regel pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 erhältlich, sagt Jan-Stefan Blessing, Leiter des Ordnungsamtes Filderstadt: „Sie dürfen jedes Jahr nur am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden.“ Aber auch nicht überall: „In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gilt ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen jeglichen Feuerwerks.“

Aus Gründen des Brandschutzes, der Sicherheit oder des Lärms werden – wie hier in Kirchheim – in verschiedenen Kommunen in bestimmten Bereichen Feuerwerksverbote verhängt.

Foto: Stadt Kirchheim unter Teck

Kein zu lautstarkes „Hallo“ also für das neue Jahr. Der Gesetzgeber nehme bewusst eine begrenzte, erlaubte Restgefahr in Kauf, teilt Gerd Maier, Amtsleiter bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen, mit. Feuerwerk der Kategorie F2 dürfe von Volljährigen an den beiden Tagen um den Jahreswechsel abgebrannt werden, „obwohl bekannt ist, dass es zu Lärm, Verletzungen und Sachschäden kommen kann.“ Als Gegenleistung müssten Böllerfans Regeln beachten: Nur zugelassenes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk darf gezündet werden. Gebrauchsanweisungen, Altersgrenzen und zulässige Zeiten sind einzuhalten. Feuerwerk darf alkoholbedingt nicht sorglos oder aus Menschenmengen heraus gezündet werden. Illegale oder selbst importierte Böller sind tabu.

Sorgfalt und Rücksichtnahme werden beim Böllern eingefordert

Einfach losböllern – das ist somit Fehlanzeige. Fehlverhalten hat laut Gerd Maier Konsequenzen: „Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden – die gesetzlich „erlaubte Gefahr“ entbindet also nicht von Sorgfalt, Rücksichtnahme und Verantwortlichkeit.“ Insofern sei auch relevant, wer ein Feuer an brandempfindlichen Bereichen verursacht habe und nicht, ob eine Verbotszone vorlag.

Die Stadt Esslingen legt diese Vorschriften ab diesem Jahr strikter aus. Bislang war das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester und Neujahr in der Altstadt einschließlich der Beutau- und der Obertorvorstadt sowie auf der Burg untersagt, teilt Corinna Pehar aus dem Büro von Oberbürgermeister Matthias Klopfer mit: „Nach erneuter Prüfung der bundesgesetzlichen Vorgaben konnte das Gebiet nun ausgeweitet werden: Künftig gilt in der gesamten Innenstadt ein Verbot für Feuerwerk.“ Begründet wird die Ausdehnung der Verbotszone mit der Brandgefahr, dem Schutz der mittelalterlichen Gebäude, Sicherheitsbedenken sowie Beschwerden aus der Bürgerschaft.

Die Stadt Esslingen hat die Fläche des Böllerverbots ab diesem Jahr ausgedehnt.

Foto: Stadt Esslingen

Die Altstadt als böllerfreie Zone – das gilt auch in Kirchheim. Sie werde aufgrund der dichten Bebauung und der historischen Bausubstanz als besonders brandempfindlicher Bereich eingestuft, sagt Doreen Wackler als Leiterin Stabsstelle Presse und Öffentlichkeitsarbeit: „Dort ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht zulässig.“ Weitere Einschränkungen würden sich unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut etwa in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen oder Fachwerkhäusern ergeben: „Eine darüber hinausgehende städtische Sonderregelung besteht nicht.“

Nürtingen macht sich ebenfalls Sorgen um die historische Bausubstanz seiner Fachwerkgebäude. Das Abbrennverbot, so Clint Metzger von der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gelte daher etwa für den Bereich des Lindenplatzes in Oberensingen, des historischen Stadtmuseums in der Wörthstraße 1 sowie der historischen Fachwerkgebäude im Innenstadtbereich und den Ortsteilen. „Böllern verboten“ heißt es auch beim Krankenhaus auf dem Säer und sämtlichen Alten- und Pflegeheime in der Kernstadt sowie den Ortsteilen.

Gefahrenrisiko an Silvester auch aus „angetrunkenem Übermut“

Plochingen hat nach eigenen Angaben aus schlechten Erfahrungen an Silvester gelernt: „Immer mehr kommt es, auch aus angetrunkenem Übermut, zu einem leichtfertigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und angrenzende bauliche Anlagen vor Ort“, zitiert Pressesprecher Michael Mikolajczak aus den Vorschriften. „Geschossen“ werden darf daher nicht in der Bahnhofszone innerhalb der Grenzen der Otto-Konz-Brücke im Westen, der Eisenbahnstraße im Norden, der Bahnhofstraße im Osten und dem Gleisbett im Süden sowie in der Fußgängerzone innerhalb der Grenzen der Neckarstraße. Verboten ist es außerdem am Fischbrunnen und Urbanstraße im Westen, Häfnergasse und Wiesbrunnenstraße im Norden, Tannenstraße und Gablenberg im Osten und Schorndorfer Straße und in der Neckarstraße im Süden einschließlich der jeweiligen Straßenfläche.

Im Naturschutzgebiet Limburg bei Weilheim ist das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt.

Foto: Regierungspräsidium Stuttgart, Ingo Depner

In Ostfildern gibt es für den bevorstehenden Jahreswechsel 2025/2026 keine zusätzlichen, städtisch ausgewiesenen Feuerwerksverbotszonen, sagt Pressesprecherin Tanja Eisbrenner. Es gelten die bundesrechtlichen Regelungen.

Feuerwerkskörper und ihre Gefahren

Verkauf
Klassisches Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Batterien oder Knallkörper kann laut Jan-Stefan Blessing, dem Leiter des Ordnungsamtes Filderstadt, nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember an Verbraucher verkauft werden: „Liegt innerhalb dieser Zeitspanne ein Sonntag, darf der Verkauf bereits am 28. Dezember beginnen.“

Limburg
Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist auch auf der Limburg bei Weilheim untersagt. Ihre Heideflächen und Streuobstwiesen seien Lebensstätten zahlreicher, teils seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, teilt das Regierungspräsidium Stuttgart mit. Daher sei die Limburg ein Naturschutzgebiet und unterliege einer der strengsten Schutzgebietskategorien. Aktivitäten, die die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigten wie Lärm, Erschütterungen und Luftverunreinigungen, seien verboten. Das gilt für alle Naturschutzgebiete und auch für Wälder.

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