Tötungsdelikt in Kirchheim: Angeklagter schlief neben blutendem Opfer ein

Weil Angehörige ihren Vater telefonisch nicht erreichen konnten, alarmierten sie die Polizei. Die Beamten fanden den 62-Jährigen tot in seiner Wohnung in Kirchheim vor.
David Inderlied/dpaBis zu sechs Fausthiebe habe er seinem Opfer verpasst. Dann sei er neben dem am Boden liegenden, blutenden Mann auch aufgrund seines hohen Alkoholkonsums eingeschlafen, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger verlauten. Wegen Totschlags muss sich der 41-Jährige vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Im Dezember 2024 soll er einen 62-Jährigen in dessen Wohnung in Kirchheim getötet haben.
Es war ein Leben der verpassten Chancen. Der Angeklagte sprach vor Gericht ausführlich über sein Leben. Über seinen Alkohol- und Drogenkonsum schon als Teenager, eine frühe Vaterschaft mit 18, eine spätere gescheiterte Ehe mit zwei weiteren Kindern, mehrere Haftstrafen, Schulden, vergebliche Versuche, beruflich Fuß zu fassen.

Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart wegen des Tötungsdeliktes vom 11. Dezember 2024 in Kirchheim hat am Freitag, 12. September, begonnen.
Foto: IMAGO/Arnulf HettrichSchwierig ist auch seine aktuelle Beziehung. Der Angeklagte und seine Lebensgefährtin zeichneten vor Gericht ein verstörendes Bild ihres Verhältnisses, das von Drogenexzessen, Gewalt, Streitereien, Disharmonien gekennzeichnet sei. „Wir sind beide eifersüchtig“, gab die Freundin im Zeugenstand an. Nach handgreiflichen Auseinandersetzungen habe sie oft Schutz bei dem späteren Opfer gesucht und sich bei ihm aufgehalten: „Er war ein netter Mann.“ Die Beziehung beschrieb sie als „freundschaftlich“ und „kollegial“.
Bei einem Abendessen läuft die Situation aus dem Ruder
Alle Drei – Angeklagter, Lebensgefährtin und späteres Opfer – trafen sich zu gemeinsamen Abendessen. Beim zweiten Treffen sei die Situation aus dem Ruder gelaufen. Über seinen Anwalt ließ der Angeklagte verlauten, dass ihm der andere Mann inmitten eines bis dahin friedlichen Abends plötzlich eine Ohrfeige verpasst habe. Auch aufgrund von Drogen, Tabletten und Alkohol habe er daraufhin auf den anderen Mann eingeschlagen, bis er blutend am Boden lag.

Zwei Tage nach dem Tötungsdelikt wurde ein Verdächtiger in seiner Wohnung verhaftet.
Foto: Marijan Murat/dpaDanach sei er in der Nähe der Wohnungstür eingeschlafen. Als er wieder aufgewacht sei, sei das Opfer noch immer auf dem Boden gelegen. Der Mann habe aber geatmet. Darum habe er gedacht, so der Angeklagte über seinen Verteidiger, dass der 62-Jährige seinen Rausch ausschlafe. Er und seine Lebensgefährtin seien dann nach Hause gegangen. Er wolle sich nicht auf Notwehr herausreden, so der Angeklagte. Er übernehme die volle Verantwortung für die Tat. Er entschuldige sich bei den als Nebenklägern im Saal anwesenden Kindern des Verstorbenen und er wisse, dass er schuld am Tod eines Menschen sei. Als Zeugen geladene Polizeibeamte gaben an, dass der Angeklagte zwei Tage später in seiner Wohnung festgenommen worden war.
Lebensgefährtin spricht von einer „Waffe“ und der „Mafia“
Für Verwunderung auch beim Gericht sorgten die Aussagen der Lebensgefährtin des Angeklagten. Im Zeugenstand sagte sie aus, sie habe sich während des Vorfalls im Bad eingeschlossen. Durch die geschlossene Tür habe sie aber mitbekommen, dass das Opfer ihren Lebensgefährten geschlagen habe. Auch habe das Opfer von einer „Waffe“ gesprochen. Und angegeben, dass er bei der Mafia sei. Die Waffe habe ihr der Mann einige Wochen zuvor gezeigt. Er habe sie im Badezimmerschrank aufbewahrt.
Bei den polizeilichen Vernehmungen hatte die Frau laut Gericht andere Aussagen gemacht. Von einer Waffe habe sie unmittelbar nach der Tat nichts berichtet. Wohl aber, dass der Angeklagte auf den anderen Mann losgegangen sei. Die stark voneinander abweichenden Angaben begründete sie mit dem Schock nach der Tat, einer Wut auf ihren Lebensgefährten wegen Streitereien und Alkoholkonsum. „Ich war nicht nüchtern“. „Sie sind nie nüchtern“, so die Staatsanwältin. „Doch, jetzt“, so die Zeugin.
Der Prozess wird fortgesetzt. Vier weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil wird Ende September erwartet.