Unfallfahrt von Esslingen-Weil: „Wo bleibt die Gerechtigkeit?“ – Empörung über Bewährungsstrafe

Vor dem Amtsgericht Esslingen wurde der 55-jährige Angeklagte von der Vorsitzenden Richterin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
XankeNach dem Urteilsspruch im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten herrscht bei vielen Menschen großes Unverständnis. „Wo ist jetzt die Gerechtigkeit?“, kommentiert ein Nutzer einen Beitrag unserer Zeitung auf Instagram. Nur einer von Hunderten Kommentaren, die in dieselbe Richtung gehen.
Zum Hintergrund: Vor dem Amtsgericht Esslingen wurde der 55-jährige Angeklagte von der Vorsitzenden Richterin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Anklagepunkt lautete fahrlässige Tötung.
Breite Kritik in den sozialen Medien
Der Unfall hatte sich am 22. Oktober 2024 gegen 17 Uhr ereignet. Der 55-Jährige war mit seinem Fahrzeug auf der Weilstraße in Richtung Pliensauvorstadt in eine Fußgängergruppe auf dem Gehweg gefahren. Die 39-jährige Frau und ihre beiden kleinen Söhne im Alter von drei und sechs Jahren, die auf dem Weg zum Fußballtraining in einer benachbarten Sportstätte waren, waren wohl sofort tot.

Nach dem Unfall versammelten sich viele Menschen in Esslingen-Weil, um ihre Anteilnahme zu zeigen
Foto: SDMGDie breite Kritik in den sozialen Medien nicht nur am Urteil, sondern auch am gesamten deutschen Rechtssystem, offenbart, dass sich in diesem Fall eine Kluft auftut zwischen persönlichem Rechtsempfinden und dem Recht im juristischen Sinne. „Das ist alles so unglaublich, ... komplette Familie in Sekunden ausgelöscht für Freiheitsstrafe auf Bewährung! Was stimmt hier in diesem Land nicht!“, kommentiert beispielsweise eine Person. „Ist heute der 1. April? Unglaublich... . Er tötet drei Menschen und bekommt eine Bewährungsstrafe“, schreibt ein anderer Nutzer.
Die Kommentare ähneln sich inhaltlich: „Was ist los mit unserem Rechtssystem? Ein absolut empörendes Urteil!“, schreibt eine Person, eine weitere Person meint: „Ein Paradebeispiel für unsere verweichlichte Rechtsprechung.“ Eine User wertet das Urteil gar als „weiteren Schlag ins Gesicht des Hinterbliebenen“.
Auch zum mindestens dreijährigen Entzug der Fahrerlaubnis gibt es zahlreiche Kommentare. Einer davon: „Der sollte nie wieder einen Führerschein erhalten und für eine längere Zeit eingesperrt werden.“ Bislang haben knapp 900 Menschen den Beitrag kommentiert, die meisten Texte kritisieren die Rechtsprechung.
„Sind nicht zufrieden“ – Nebenkläger kündigen Berufung an
Nicht nur in den sozialen Medien wird Kritik laut: „Wir sind mit dem Ergebnis der Verhandlung nicht zufrieden“, sagte ein Vertreter der drei als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer nach der Verhandlung. Der Anwalt hat bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. Jeder Prozess um ein Bußgeldverfahren werde mit einem größeren Interesse, mehr Aufmerksamkeit und einer höheren Aufklärung verfolgt als diese Verhandlung um drei Tote, führte er weiter aus.
Aber wie sieht die rechtliche Einordnung aus? Die Richterin geht von fatalen Fahrfehlern aus, für die sich der 55-Jährige verantworten muss. Während ihrer Urteilsbegründung sprach sie den Angehörigen ihr Mitleid aus. Die Richterin betonte aber auch, dass das deutsche Strafrecht keine Vergeltung vorsehe.