Vergewaltigungen von Bempflingen und Altdorf
: Rätselraten um eine Zeugenaussage

Ein 38-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten, weil er zwei Frauen im September letzten Jahres Gewalt angetan haben soll. Mit beiden mutmaßlichen Geschädigten hatte er wohl gleichzeitig Beziehungen unterhalten.
Von
Simone Weiß
Esslingen
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Mehrfach soll ein 38-Jähriger Mann einer oder zwei Frauen in einem Waldstück und einer Privatwohnung Gewalt angetan haben.

dpa/Maurizio Gambarini

In dem seit Anfang September laufenden Prozess vor dem Landgericht Stuttgart wird einem 38-jährigen Mann vorgeworfen, zwei Frauen, mit denen er wohl gleichzeitig Beziehungen unterhielt, im September 2023 vergewaltigt zu haben. Er soll sie in einem Waldstück bei Bempflingen und in einer Altdorfer Wohnung zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben, hieß es in der Anklageschrift.

Wer war im Wald dabei?

In der letzten Zeugenaussage vor Schließung der Beweisaufnahme stellte sich die Situation anders dar. Ein Polizeibeamter gab an, eine der beiden Geschädigten hätte ihm in einer Befragung mitgeteilt, nur sie und der Angeklagte seien in dem Wald gewesen. Nach einem gemeinsamen Einkauf in einem Supermarkt sei der Angeklagte mit ihr etwa fünf Minuten lang mit dem Auto gefahren, habe dann angehalten, sie geschlagen, beleidigt und zu sexuellen Handlungen genötigt. Anschließend seien sie in die Privatwohnung nach Altdorf gefahren. Dort habe sie geduscht, sei nur mit einem Handtuch bekleidet aus dem Bad herausgekommen, und der Angeklagte habe sie erneut zum Sex gezwungen. Als sie sagte, dass sie ihn nicht liebe, habe er zudem mit einem Messer auf sie eingestochen. Sie habe sich mit einem Kissen geschützt und wurde leicht verletzt.

Ob nun beide oder eine der Frauen von dem Angeklagten missbraucht wurden, wurde im Laufe der weiteren Verhandlung nicht mehr thematisiert. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte fest, dass bei dem 38-Jährigen keine psychische Störung vorliege und er trotz Alkohol- und Drogenkonsum am Tatabend nicht erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.

Verständigung wurde erzielt

Die Verlesung der Plädoyers fand hinter verschlossenen Türen statt. Der Schutz der Intimsphäre der Opfer sei höher zu bewerten als das öffentliche Interesse. Auch die geforderten Strafmaße wollte die Vorsitzende Richterin aus der nichtöffentlichen Sitzung nicht preisgeben. Sie gab lediglich an, es sei zu einer Verständigung gekommen. Laut Pressestelle des Landgerichts bedeutet das, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt habe. Im Gegenzug sei ihm zugesichert worden, dass sich die Strafe in einem vorher festgelegten Korridor bewege. In diesem Fall seien das zwischen sechs und sieben Jahren Haft. Das Urteil wird am Donnerstag, 24. Oktober, erwartet.

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