Vogelgrippe im Kreis Esslingen
: Erster Fall von Geflügelpest im Landkreis

Das Landratsamt Esslingen meldet den ersten Fall von Vogelgrippe im Kreis: Eine Graugans ist infiziert. Das Veterinäramt mahnt zur Vorsicht.
Von
Melanie Csernak
Esslingen
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Eine Wildgans fliegt am Himmel: Im Kreis Esslingen ist der erste Fall von Vogelgrippe nachgewiesen worden.

Robert Michael/dpa

Bei einer Graugans im Landkreis Esslingen ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Nach Angaben aus dem Landratsamt Esslingen hat das Friedrich-Loeffler-Institut das Ergebnis des amtlichen Labors in Fellbach inzwischen bestätigt. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Wildvögeln und Geflügel.

Die Graugans ist das erste Tier bei der derzeit in Europa auftretenden Vogelgrippe mit einem Virusnachweis im Landkreis Esslingen. Das infizierte Tier wurde in Oberboihingen gefunden. Bisher gibt es laut Landratsamt im Landkreis keine weiteren Verdachtsfälle auf Geflügelpest.

Geflügelhalter im Kreis Esslingen sollen Sicherheitsmaßnahmen prüfen

Das Friedrich-Loeffler-Institut schätze das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bundesweit als insgesamt hoch ein, teilt das Veterinäramt im Landkreis Esslingen mit. Den Geflügelhaltern werde daher dringend empfohlen, die Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Der direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln, etwa über Wasser, Futtermittel oder Einstreu, müsse unbedingt verhindert werden.

Die Gefahr einer Ansteckung für die Bevölkerung ist nach Auffassung der Bundesbehörde gering. Aktuell sei kein Fall einer Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus beim Menschen in Deutschland bekannt. Bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren sei eine Ansteckung des Menschen jedoch nicht völlig ausgeschlossen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass aufgefundene Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder krank erscheinen, nicht angefasst werden sollen. Wasservogelarten, Greifvögel oder Rabenvögel können unter Angabe des Fundortes beim Veterinäramt gemeldet werden, und zwar per E-Mail an veterinaeramt@lra-es.de.

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