Zwischen Musberg und dem Schmellbachtal: Grundstücksbesitzer legt Wanderern Steine in den Weg

Auf diesem Wanderweg zwischen Musberg und dem Schmellbachtal gibt es ein Durchkommen für Wanderer und für Radfahrer, nicht aber für Kinderwagen und Rollstühle.
privatVor allem jene, die in der Peripherie der großen Städte leben, kennen Wanderwege, die nicht asphaltiert und nach den heutigen Standards ausgebaut sind. Das sind mal mehr, mal weniger ausgebreitete Trampelpfade durch Wälder oder über Felder, die zum Teil herausfordernder sind – auch was den Reinigungsbedarf der Kleidung nach der Wanderung betrifft. Was aber mehr Spaß macht und den Erlebniswert steigert.
Lauschige Plätze und Ausblicke
Einen solchen Wanderweg gibt es schon seit längerem zwischen Musberg und dem Schmellbachtal. Er ist in den einschlägigen Wanderführern dargestellt, es wird auf etliche lauschige Plätze und Ausblicke verwiesen. Aber dieser Weg verläuft nicht durch ein einzelnes Besitzgebiet. Optimal wäre durch städtische Wälder und Flure. Sondern er verläuft durch die Privatgrundstücke verschiedener Eigentümer. Und die haben teils mehr, teils weniger gegen diese Wanderaktivitäten. Einer, der offensichtlich mehr gegen das Durchwandern hat, sperrt nun diesen Weg mit mehreren großen Steinfindlingen. Das heißt: Er sperrt ihn nicht komplett. Fußgänger und Radfahrer können sich durchschlängeln, für Kinderwagen oder Rollstühle reichen die Zwischenräume aber nicht aus.

Mit Kinderwagen oder mit Rollstuhl ist auf dem Waldweg keind Durchkommen mehr (Symbolbild)
Foto: www.imago-images.de/IMAGO/imageBROKER/Arnulf HettrichWer das nun ist, der im Gegensatz zu den anderen Grundstücksbesitzern offensichtlich Probleme hat mit gewissen Wandergruppen, ist öffentlich noch nicht bekannt. Unabhängig davon ist ein Leser unserer Zeitung, Vater einer Tochter mit Behinderung, darüber empört: „Ich möchte wissen, ob diese Sperrung mit dem Einverständnis der Stadt geschehen ist und wie dies vereinbar ist mit der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 der Europäischen Kommission.“ Schließlich will er noch von der Stadt wissen, „ob sie diesen offensichtlichen Missstand zu beheben gedenkt“. Die Stadt erklärt nun, dass es sich bei dem Weg „nicht um einen offiziellen Wanderweg handelt“, er verlaufe eben über Privatgrundstücke. Dazu der Stadtsprecher Thomas Krämer: „Es ist grundsätzlich das Recht der Eigentümer, die Nutzung des Weges einzuschränken.“ Deshalb seien die Findlinge dort auch nicht von der Stadt platziert worden. Allerdings: „Es gab jedoch darüber eine Abstimmung.“
Im Detail wird es kompliziert
Hier verhält es sich offensichtlich so wie in vielen anderen Situationen auch: Was auf den ersten Blick nach einer guten und einfachen Lösung aussieht, erweist sich im Detail als schwierig und komplex. So schreitet die Stadt Leinfelden-Echterdingen in einem Schritt beherzt voran, indem sie erklärt: „Die Stadt sucht in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Lösung, die auch die Belange der Bevölkerung berücksichtigt.“ Dann aber fügt sie auch hinzu: „Aufgrund des Privatbesitzes hat die Stadt in dieser Sache jedoch nur einen eingeschränkten Spielraum.“
Abstimmung mit Naturschutzbehörden
Und jetzt wird das Ganze noch etwas komplizierter: „Da es sich bei der angesprochenen Wiese zum Teil um FFH-Mähwiesen handelt, die im FFH-Gebiet Glemswald und Stuttgarter Bucht liegen, ist eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Esslingen erforderlich“. FFH ist die Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiet. Damit sind die Lebensräume von Tieren und Pflanzen gemeint, die nach EU-Recht geschützt sind. Und dieser Schutz gilt vor allem beim Bau von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Wegen innerhalb eines FFH- oder Vogelschutzgebietes. Dort dürfen keine Lebensraumtypen oder Habitate von Arten erheblich beeinträchtigt werden. Und dann liegt laut Auskunft der Stadt dieser Weg auch noch zusätzlich „innerhalb des Naturdenkmals Mahdenbachtal, das es zu schützen gilt.“ In dieser Sache gibt es also ganz offensichtlich viel Schützenswertes, das berücksichtigt werden muss.