STZ+STZ+Umlandgemeinden müssen mitbezahlen
: Wie das „Geislinger Urteil“ den Schulbau im Land veränderte

Das Land Baden-Württemberg stellt 2025 mehr als doppelt so viel Geld für die Schulbauförderung zur Verfügung und ändert die Rahmenbedingungen. Dies hat auch mit dem Urteil zu einer Geislinger Schule zu tun.
Von
Stefanie Schmidt
Göppingen
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Die Umlandgemeinden müssen sich an der Sanierung der Geislinger Daniel-Straub-Realschule finanziell beteiligen, entschied der Verwaltungsgerichtshof.

/Markus Sontheimer