Antrag auf Unterbringung: Vater bei Jagd in Mittelfranken erschossen: Sohn schuldunfähig

Der 18-Jährige hatte sich im Mai der Polizei gestellt. (Symbolbild)
dpa/Silas SteinEin 18-Jähriger aus Ludwigsburg, der am 1. Mai seinen Vater bei einem Jagdausflug in Mittelfranken erschossen haben soll, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Diese stellte deshalb einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Haftbefehl wurde bereits Ende Mai aufgehoben
Der Antrag sei ans Landgericht gegangen, bestätigt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dieses müsse nun entscheiden, ob es zur Hauptverhandlung komme. Bereits Ende Mai hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth den Haftbefehl gegen den 18-Jährigen aufgehoben, die Ermittler hatten stattdessen einen Unterbringungsbefehl beantragt.

Taucher hatten damals in einem Weiher nach Spuren gesucht.
Foto: dpa/GoppeltDie Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Ludwigsburger Totschlag vor. Er soll am 1. Mai zusammen mit seinem Vater bei Burgbernheim in Mittelfranken auf die Jagd gegangen sein und diesen dabei erschossen haben. Spaziergänger fanden die Leiche des 54 Jahre alten Mannes. Der Sohn soll die Tat seiner Mutter am Telefon gestanden und sich anschließend der Polizei gestellt haben. Er befindet sich zurzeit in einer Psychiatrie.