Besigheim
: Unbekannte töten Biber

Ein Zeuge hat am Neckarufer in Besigheim einen getöteten Biber gefunden. Nun ermittelt die Polizei wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Von
Julia Amrhein
Besigheim
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Ein Biber schwimmt im Grenzfluss Oder im Oderbruch: ARCHIV - 28.09.2024, Brandenburg, Groß Neuendorf: Ein Biber schwimmt im Grenzfluss Oder im Oderbruch (zu dpa: «Biber mit großem Kopf sorgt für Rettungseinsatz an See») Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn +++ dpa-Bildfunk +++

Biber gelten dem Gesetz nach als „streng geschützte“ Tiere (Symbolbild).

Patrick Pleul/dpa-tmn/dpa
  • In Besigheim wurde am Neckarufer ein getöteter Biber gefunden – die Polizei ermittelt.
  • Der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt in Ludwigsburg prüft ein Vergehen nach Naturschutzgesetz.
  • Das Tier starb vermutlich zwischen Sonntag und Dienstag, ein Zeuge fand es am Dienstagabend.
  • Laut Polizei wurde der Biber sicher nicht von einem anderen Tier gerissen, Details bleiben offen.
  • Biber sind streng geschützt: Es drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine empfindliche Geldstrafe.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Unbekannte haben in Besigheim offenbar einen Biber am Neckar getötet. Nun ermittelt der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ludwigsburg wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Wie die Polizei mitteilt, ist das Tier vermutlich zwischen Sonntag und Dienstag getötet worden. Ein ortskundiger Zeuge hatte das verendete Tier am Dienstagabend am Neckarufer nahe der Anglerseen in der Verlängerung der Jahnstraße aufgefunden. „Anhand des Zustands kann gesagt werden, dass der Biber mit Sicherheit nicht von einem anderen Tier gerissen wurde“, so die Polizei auf Nachfrage. Weitere Details werden derzeit aber nicht bekannt gegeben.

Bei Bibern handelt es sich dem Gesetz nach um „streng geschützte“ Tiere. Das hat Auswirkungen auf das mögliche Strafmaß. In Baden-Württemberg kann die Tötung als Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden.

Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter 07142/405-400 oder per E-Mail an ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de mit dem Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt in Verbindung zu setzen.