Bewährungsstrafe wegen Betrugs: Ludwigsburger verschweigt Job und kassiert weiter Arbeitslosengeld

Der Mann hätte seine Beschäftigung bei einem Personaldienstleiter eigentlich der Agentur für Arbeit melden müssen.
Imago Images- Bewährungsstrafe wegen Betrugs: Ein 36-Jähriger kassierte unrechtmäßig Arbeitslosengeld.
- Das Amtsgericht Heilbronn verhängte drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
- Er verschwieg eine Beschäftigung bei einem Personaldienstleister von Ende Oktober 2024 bis Januar 2025.
- Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestätigten den Verdacht nach Datenabgleich.
- Er muss 2603,64 Euro zurückzahlen – das Urteil ist rechtskräftig.
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Ein 36-Jähriger aus Ludwigsburg ist vor Kurzem wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass er zu Unrecht Arbeitslosengeld I in Höhe von genau 2603,64 Euro bezogen hat. Daher verurteilte es den Ludwigsburger im September zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn hatten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht bestätigt. Demnach hatte der 36-Jährige eine von Ende Oktober 2024 bis Januar 2025 andauernde Beschäftigung bei einem Personaldienstleister gegenüber der Agentur für Arbeit Stuttgart verschwiegen.
Neben der dreimonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung ist der Mann darüber hinaus auch noch zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen verpflichtet.
