Bietigheimer Pferdemarkt
: Veterinäramt prüft Peta-Videos: „Schläge werden von uns nicht toleriert“

Das Veterinäramt in Ludwigsburg hat die kritischen Aufnahmen vom Pferdemarkt in Bietigheim geprüft. In zwei Fällen wurden Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt.
Von
Julia Amrhein
Bietigheim-Bissingen
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Tierschutz auf dem Pferdemarkt in Bietigheim Schläge

Die Schläge mit der Hand auf die Nüstern eines Ponys wertet das Veterinäramt als tierschutzwidrig.

PETA Deutschland e.V.
  • Veterinäramt prüfte Peta-Videos vom Pferdemarkt in Bietigheim-Bissingen.
  • In zwei Fällen wurden Schläge auf Pony-Nüstern als tierschutzwidrig bewertet.
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren laufen, zuständige Behörden wurden informiert.
  • Mehrheit der Szenen war nicht bußgeldrelevant – Stress wurde angemessen gehandhabt.
  • Keine Folgen für den Pferdemarkt: Verantwortung liegt bei Tierhaltern, Kontrollen bestehen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nachdem die Tierschutzorganisation Peta mehrere mögliche tierschutzrechtliche Vorfälle auf dem Pferdemarkt in Bietigheim-Bissingen zur Anzeige gebracht hat, hat das Veterinäramt des Landratsamts nun die Videoaufnahmen geprüft. Das Ergebnis: In zwei voneinander unabhängigen Fällen wurden Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt. Gegen die verantwortlichen Personen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Die Anzeige war am 8. September beim Veterinäramt eingegangen. Die Auswertung der Videos habe laut einer Pressemitteilung des Landratsamts Ludwigsburg ergeben, dass die überwiegende Zahl der dokumentierten Situationen keine bußgeldrelevanten Tatbestände darstellte. „Bei einzelnen Pferden waren Hinweise auf Stress erkennbar, jedoch haben die Tierhalter angemessen auf die Tiere eingewirkt“, so das Landratsamt weiter.

Schläge auf die Nüstern „werden nicht toleriert“

Anders stellt sich die Situation allerdings in zwei dokumentierten Einzelfällen dar: Auf den Aufnahmen sind jeweils Schläge mit der Hand auf die Nüstern eines Ponys zu erkennen. Dieses Verhalten bewertet das Veterinäramt als tierschutzwidrig. „In beiden Fällen hätte anders reagiert werden müssen“, stellt Ulrich Koepsel, Leiter des Veterinäramts, klar. „Diese Verhaltensweisen werden von uns nicht toleriert.“

Die betroffenen Personen stammen nach bisherigen Erkenntnissen nicht aus dem Kreis Ludwigsburg. Die jeweils zuständigen Behörden wurden über die Vorfälle informiert.

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Das Veterinäramt betont darüber hinaus, dass die festgestellten Verstöße auf das Verhalten einzelner Personen zurückzuführen seien und keinen Rückschluss auf die Veranstaltung insgesamt zuließen. Pferdemärkte seien nicht erlaubnispflichtig, müssen aber beim Veterinäramt angezeigt werden. Zudem sei während der Veranstaltung durchgehend ein praktizierender Tierarzt vor Ort.

Keine Folgen für den Pferdemarkt

Auswirkungen auf die Durchführung des Pferdemarkts im kommenden Jahr sieht das Veterinäramt dementsprechend nicht. „Der tierschutzgerechte Umgang mit den Tieren liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Tierhalters. Diese Verantwortung können weder der Veranstalter noch das Veterinäramt ersetzen“, so Koepsel.

„Tierschutzwidriges Verhalten hat auf dem Pferdemarkt keinen Platz“, betont auch Landrat Dietmar Allgaier: „Wo Verstöße festgestellt werden, handeln wir konsequent.“ Zugleich hätte die sorgfältige Prüfung der Aufnahmen aber auch gezeigt, dass die überwiegende Zahl der dokumentierten Situationen keinen Verstoß gegen das Tierschutzrecht darstellt: „Beides gehört zu einer sachlichen und verantwortungsvollen Bewertung der Vorfälle.“