Fahrradkontrollen in Ludwigsburg: Polizei stoppt 16 Kinder und Jugendliche ohne Licht am Rad

Vor allem im Winter und bei Dunkelheit sollte das Fahrrad gut beleuchtet sein (Symbolbild).
ImagoZUMA Press WireBuchstäblich „Licht ins Dunkel“ bringen wollte die Polizei am Donnerstagmorgen bei einer Fahrradkontrolle in Ludwigsburg. Von 7 bis 8 Uhr wurden in der Friedrich-Ebert-Straße alle Radler angehalten, die ohne geeignete Beleuchtung zwischen der Oststadt und der Stadtmitte unterwegs waren.
Weitere Kontrollen sind geplant
Wie die Polizei mitteilt, wurden 16 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 18 Jahren gestoppt, die ohne Licht am Fahrrad unterwegs waren. Im Rahmen von Gesprächen erklärten die Polizisten dem Nachwuchs die Risiken, die durch das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit entstünden – für sie selbst, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei will während der dunklen Jahreszeit weiterhin solche Kontrollen durchführen und „baut auf die Einsicht aller Fahrradfahrenden, sich nur mit entsprechender Beleuchtung am Fahrrad im Straßenverkehr zu bewegen“. Auch Eltern sollten darauf achten, dass sich die Räder ihrer Kinder in einem entsprechend verkehrssicheren Zustand befinden.
Was ist an Beleuchtung vorgeschrieben?
Kurz zusammengefasst: Zur vorschriftsmäßigen Beleuchtung für Fahrräder gehören Frontscheinwerfer und Rücklichter sowie Reflektoren, die nach vorne, nach hinten sowie zur Seite gerichtet sind. Ob die Beleuchtung über Batterien oder einen Dynamo gespeist wird, ist nebensächlich. An den Rädern sind sowohl klassische, orangefarbene „Katzenaugen“ zugelassen, als auch reflektierende Streifen an den Felgen oder Speichenhülsen.