Getötete Feuerwehrfrau in Marbach
: Verurteilter Ehemann legt Revision ein

Das Landgericht hatte den 29-Jährigen wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das soll der BGH nun überprüfen.
Von
Henning Maak
Ludwigsburg
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Laut Gericht kommen ein Suizid, ein Unfall oder eine dritte Person nicht in Betracht.

Werner Kuhnle (Archiv)

Der Prozess um den Tod einer Marbacher Feuerwehrfrau könnte in ein bis zwei Jahren noch einmal aufgerollt werden. Die Verteidiger des Ehemannes, den das Landgericht Heilbronn Mitte Juli zu 14  Jahren Haft wegen Totschlags und besonders schwerer Brandstiftung verurteilt hatte, haben gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das hat die Pressestelle des Landgerichts bestätigt.

Bis zur Entscheidung des BGH könnte ein Jahr vergehen

Bis zu einer möglichen Neuauflage wird allerdings einige Zeit vergehen. Zunächst muss das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer geschrieben und formgerecht zugestellt werden. Anschließend haben die Verteidiger einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Bei seiner Revisionsentscheidung überprüft der BGH das Urteil nur auf Rechtsfehler – er führt nicht noch mal Beweisaufnahmen wie Zeugenvernehmungen durch.

Die Trauer um die Jugendleiterin der Marbacher Feuerwehr wurde auch im Stadtbild sichtbar.

Foto: Werner Kuhnle (Archiv)

Die Trennungsabsicht der Frau wird als Motiv vermutet

Die 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht zum 6. August vergangenen Jahres seine Ehefrau in Marbach vorsätzlich getötet und anschließend versucht hat, die Tat durch einen Brand im von ihnen bewohnten Mehrfamilienhaus zu vertuschen. Als Motiv wird die Trennungsabsicht der Frau vermutet. Das Gericht kam in dem rund fünf Monate langen Indizienprozess zu dem Urteil, da DNA-Spuren und Beobachtungen der Hausbewohner auf den 29-Jährigen als Täter hinwiesen. Ein Suizid, ein Unfall oder eine dritte Person kämen bei der objektiven Spurenlage nicht in Betracht.

Allerdings hat die 1. Schwurgerichtskammer den in der Anklage erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes an den 35 weiteren Hausbewohnern als nicht erwiesen erachtet.

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