Im Kreis Ludwigsburg: Mehrere Monate warten auf neuen Führerschein

Nicht nur der alte graue Lappen muss getauscht werden, auch die ersten EU-Kartenführerscheine sind an der Reihe.
Imago/FotostandMal eben den alten Lappen oder die alte Karte in eine neue, fälschungssichere Fahrerlaubnis umtauschen? Von diesem Wunschdenken sollte man sich ganz schnell verabschieden. In der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Ludwigsburg ächzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Zahl der Anträge derjenigen, deren alter Führerschein abläuft. Dabei sollen nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum gestaffelte Fristen, die bis zum Jahr 2033 laufen, eigentlich eine Überlastung der Ämter verhindern.
Laut einer Mitteilung des Landratsamts ist die Zahl der entsprechenden Anträge zwar zum Jahreswechsel immer besonders hoch. Doch in diesem Jahr liege sie deutlich höher als üblich. Allein von Dezember 2025 bis Januar 2026 seien mehr als 6300 Anträge auf Umtausch eingegangen, im Vergleichszeitraum des Vorjahres (Dezember 2024 bis Januar 2025) seien es rund 3200 Anträge gewesen. Damit habe sich die Zahl fast verdoppelt.
Auch die ersten EU-Kartenführerscheine müssen getauscht werden
Der Grund dafür sei, dass erstmals eine größere Gruppe von Inhaberinnen und Inhabern der ersten EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 zum verpflichtenden Umtausch ihres Führerscheins aufgefordert sei, heißt es aus der Behörde.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiteten mit großem Engagement und unter hohem Zeitdruck an der Bearbeitung der Anträge, heißt es weiter. Dennoch könne es mehrere Monate dauern, bis man dann seinen neuen fälschungssicheren Ausweis in Händen halte. Anrufe oder schriftliche Nachfragen würden nur zusätzliche personelle Ressourcen binden und nichts bringen, da alle Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet würden.
Empfehlung: Bei Kontrolle Antrag auf Verlängerung vorzeigen
Und was ist, wenn man mit dem abgelaufenen Führerschein von der Polizei kontrolliert wird? „Auch mit einem bereits abgelaufenen Führerschein besteht weiterhin eine gültige Fahrerlaubnis“, betont ein Pressesprecher des Landratsamts. Allerdings könne es passieren, dass ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro verlangt werde.
Das Landratsamt empfiehlt, bei einer solchen Kontrolle den Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung vorzuzeigen oder darauf hinzuweisen, dass ein solcher Antrag gestellt wurde. „Für die Betroffenen besteht somit keine Unsicherheit oder Gefahr einer Beanstandung aufgrund des abgelaufenen Dokuments“, so der Sprecher.