Kastrationspflicht für Katzen
: Markgröningen, Eberdingen und Ludwigsburg erlassen Schutzverordnung

Freigänger-Katzen in Markgröningen und Ludwigsburg müssen zukünftig kastriert und gechippt werden. Damit soll langfristig die Population eingedämmt und Tierleid vermieden werden.
Von
Julia Amrhein
Ludwigsburg
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Halter von Freigängern müssen künftig ihre Tiere chippen und kastrieren (Symbolbild).

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Immer mehr Gemeinden und Städte im Kreis Ludwigsburg erlassen derzeit Verordnungen, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen und langfristig die Zahl freilebender Tiere und deren Leid zu reduzieren. Nach den Vorreitern Ditzingen und Ingersheim haben nun auch Ludwigsburg selbst, Markgröningen und Eberdingen eine Katzenschutzverordnung beschlossen.

152 Fundkatzen im vergangenen Jahr

In Deutschland leben Schätzungen zufolge mehr als zwei Millionen verwilderte Katzen auf der Straße. Sie sind meist nicht geimpft, nicht kastriert sowie häufig krank und abgemagert. Auch in der Region ist diese Problematik vorhanden: 59 halterlose Katzen hat das Ludwigsburger Tierheim im vergangenen Jahr aufgenommen. Rechnet man die Tiere dazu, die von anderen Organisationen im Kreis gefunden und versorgt wurden, kommt man sogar auf 152 Fundkatzen.

Eine Katzenschutzverordnung ist demnach eine präventive Maßnahme für den Tierschutz. Durch sie kann langfristig die Katzenpopulation kontrolliert und damit weiteres Leid verhindert werden. Konkret werden Halter von Katzen mit Freigang zu klaren Maßnahmen verpflichtet: Die Tiere müssen zukünftig kastriert, eindeutig gekennzeichnet und registriert werden. Die Kennzeichnung erfolgt per Mikrochip oder Ohrtätowierung, die Registrierung über die kostenfreien Haustierregister von Tasso oder Findefix. In Ludwigsburg gilt dies bereits seit dem 10. Mai, in Markgröningen tritt der Erlass am 1. August in Kraft. Eberdingen hat den Beschluss am 21. Mai gefasst.

Stadt kann Nachweis anfordern

Der Stadt ist jeweils auf Verlangen ein Nachweis über die Kastration und die Registrierung vorzulegen. Werden unkastrierte Katzen mit Freigang angetroffen, können Halter verpflichtet werden, die Kastration nachzuholen. In bestimmten Fällen – etwa wenn ein Tier nicht gekennzeichnet ist und die Verantwortlichen nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden können – kann die Stadt die Kastration auf Kosten der Halter durchführen lassen.

Darüber hinaus ist es möglich, freilebende Katzen einzufangen, zu kastrieren und zu kennzeichnen. Anschließend werden sie, wenn es deren gesundheitlicher Zustand zulässt, wieder an ihrem Fundort freigelassen. Die Verordnung erlaubt es der Gemeinde oder von ihr Beauftragten zudem, Privat- oder Betriebsgelände zu betreten. Die Grundstücksbesitzer sind hierbei verpflichtet, dies zu dulden und bei einem Zugriff auf die Katze zu unterstützen.

Die Tierschutzorganisation Peta lobt die tierfreundliche Entscheidung und fordert eine landesweite Katzenschutzverordnung, so Fachreferent Björn Thun: „Es wäre wünschenswert, dass die Verordnung ausgeweitet und weitere Städte und Gemeinden diesem Beispiel folgen würden.“

StZ Kreis Ludwigsburg
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