Landkreis Ludwigsburg
: Nach Kutschen-Unfall: Peta fordert ein Verbot

Nach einem Kutschen-Unfall in Markgröningen fordern die Tierschützer von Peta ein Verbot von Pferdekutschen im Landkreis Ludwigsburg. Was sagt man im Landratsamt dazu?
Von
Sandra Lesacher
Ludwigsburg
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Am 29. Juni ist in Markgröningen eine Kutsche mit einem Auto zusammengestoßen.

KS-Images.de/Andreas Rometsch

Die Tierrechtsorganisation Peta fordert im Landkreis Ludwigsburg ein Verbot von Pferdekutschen. Hintergrund ist der Unfall, der sich vor knapp zwei Wochen in Markgröningen ereignete. An einem Sonntag Ende Juni waren dort zwei Pferde durchgegangen, die Kutscherin fiel aus ihrem Gefährt, die Pferde rannten alleine weiter – über den Marktplatz in die Schlossgasse. Dort stießen sie mit einem Auto zusammen.

Die Kutscherin sowie die Pferde wurden laut Polizei leicht verletzt. Wenige Tage nach dem Unfall appelliert nun die Tierrechtsorganisation „angesichts dieses schwerwiegenden Vorfalls an Landrat Dietmar Allgaier, ein Verbot von Pferdekutschen im Landkreis Ludwigsburg einzuführen“. Peta warnt laut eigener Aussage seit vielen Jahren vor den Risiken bei der Nutzung von Pferden vor Kutschen.

„Pferde sind Fluchttiere“

„Immer wieder kommt es bei Fahrten mit Kutschen zu schweren Unfällen, denn Pferde sind Fluchttiere“, sagt Peter Höffken, Fachreferent bei Peta. „Selbst das kleinste Erschrecken kann tragische Konsequenzen haben.“ Solche Unfälle sollten zu der Erkenntnis führen, dass die Verwendung von Pferdekutschen ein erhebliches Risiko darstellen, so der Fachreferent weiter.

Peta führt in einer Pressemitteilung aus, dass sich jährlich „Dutzende Unfälle mit von Pferden gezogenen Kutschen“ ereignen. „2024 wurden bei insgesamt 38 Kutschunfällen in Deutschland mindestens 65 Menschen verletzt, viele von ihnen schwer. Darüber hinaus starben 2024 vier Pferde, mindestens 17 weitere erlitten Verletzungen.“

Die mit Abstand häufigste Unfallursache sei ein Erschrecken eines oder mehrerer Pferde gewesen. 2023 habe es mindestens 30 Kutschen-Unfälle gegeben. Peter Höffken: „Die einzige Lösung zum Schutz von Mensch und Tier ist deshalb ein Verbot von Kutschfahrten.“

Das ist allerdings nicht einfach so umzusetzen. „Das Landratsamt kann kein landkreisweit geltendes Kutschverbot aussprechen“, heißt es auf Rückfrage aus dem Kreishaus in Ludwigsburg. Der Straßenverkehr werde durch das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung vom Bund geregelt.

„Lediglich dort, wo es die individuelle Verkehrssituation erfordert, können die zuständigen Behörden für einzelne Straßen Verbote durch Verkehrszeichen aussprechen“, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit. Diese Verkehrszeichen dienten dann aber dem Schutz des Verkehrs und der Verkehrsteilnehmenden, beispielsweise aufgrund beengter Platzverhältnisse.

„Grundsätzlich sind Kutschfahrten nicht verboten“

Gewerbliche Fahrbetriebe, so informiert das Landratsamt weiter, benötigen zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz durch das Veterinäramt des Landkreises. „Wird durch einen gewerblichen Fahrbetrieb gegen das Tierschutzrecht verstoßen, zum Beispiel durch schlechte Haltung oder Überforderung der Pferde, so könne die tierschutzrechtliche Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Fahrbetrieb entzogen werden.“

Grundsätzlich sind Kutschfahrten nicht verboten, erklärt der Pressesprecher des Landkreises. Zudem seien sie für viele Personen ein Kulturgut. „Wichtig ist allerdings, dass die Regeln des Straßenverkehrs, die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer sowie der Tiere gewährleistet ist.“ Auch die Haltung der Kutschpferde müsse tierschutzgerecht sein, das heißt eine Überforderung oder schlechte Versorgung der Tiere sei nicht akzeptabel.

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