Medikamentenattacke durch Sanitäter-Azubi
: Nur bei Betäubungsmitteln muss besonders kontrolliert werden

Dass Mitarbeiter im Gesundheitswesen sich am Medikamentenschrank vergreifen, ist kein Einzelfall. Eine genaue Kontrolle wäre in der Praxis nicht durchführbar.
Von
Sabine Armbruster
Ludwigsburg
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Wenn Kleinigkeiten aus dem Medikamentenschrank verschwinden, fällt das oft gar nicht auf.

dpa

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat neue Details zur Medikamentenvergiftung dreier DRK-Mitarbeiter in Vaihingen an der Enz durch eine ehemalige Auszubildende bekannt gegeben. Nach dem letzten Fall im April 2024 wurde demnach durch die Mitarbeiter Anzeige erstattet. Dabei wurde auch mitgeteilt, dass bereits zuvor ein Schwund an Medikamenten bemerkt worden war, unter anderem auch solche, die die bei den Mitarbeitern aufgetretenen Symptome hervorrufen könnten. Auf Grund interner Recherchen bei der Wache ergab sich ein Anfangsverdacht gegen die junge Frau. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden bei ihr entsprechende Medikamente gefunden, die der Rettungswache zugeordnet werden konnten.

Laut dem DRK-Kreisverband Ludwigsburg geht es den betroffenen Mitarbeitern heute gut. Zu der Frage, wie oft auf einen möglichen Medikamentenschwund hin kontrolliert wird und ob es eine Dokumentationspflicht gibt, möchte das DRK hingegen keine Auskunft geben. Laut Recherchen dieser Zeitung sind für die Belieferung von Rettungsdiensten mit Medikamenten Klinikapotheken zuständig. Der dafür nötige Versorgungsvertrag wird vom Regierungspräsidium genehmigt. Die Apotheken überprüfen auch die Lagerung von Medikamenten – beispielsweise im Hinblick auf die entsprechende Lagertemperatur oder auf das Verfallsdatum.

Schnelle Zugriffsmöglichkeit hat Vorrang

Soweit Gerd Maisch, dem Präsidenten des DRK-Kreisverbands in Ludwigsburg, bekannt ist, hat die Apotheke im speziellen Fall nichts Auffälliges bemerkt. Was daran liegen dürfte, dass es nur bei Betäubungsmitteln eine genaue Dokumentationspflicht über die Entnahme aus dem Medikamentenschrank gibt, bei allen anderen Medikamenten nicht. Das sagt ein Insider, der namentlich nicht genannt werden möchte, und ergänzt:„Im Gesundheitssystem ist man darauf angewiesen, dass man schnell und unkompliziert auf Notfallmedikamente zugreifen kann. Das jedes Mal auch noch zu dokumentieren, wäre gar nicht möglich.“ Abgesehen davon, sei das im Rettungs- und Gesundheitsdienst nicht anders als in anderen Branchen. Wenn jemand aus dem Mitarbeiterkreis die entsprechende kriminelle Energie aufbringe, könne er oder sie unbemerkt etwas beiseiteschaffen. „In den meisten Fällen handelt es sich dabei auch nicht um große Beträge.“

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